Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat für das Jahr 2016 erstmals die Gebührenstruktur österreichischer Investmentfonds (InvFG 2011) und publikumsfähiger Alternativer Investmentfonds (AIFMG) analysiert. Die neue Studie soll eine bessere Vergleichbarkeit gewährleisten.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 04.07.2017
Die neue Marktstudie sei „ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Markttransparenz für Anleger“, so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. So können die Spesen und Verwaltungsgebühren verschiedener Fondskategorien besser verglichen werden. Die Analyse werde künftig einmal pro Jahr durchgeführt.
Gespreizte, aber konsistente Gebührenstruktur
Untersucht wurden 2.463 Fondsanteilsklassen, die in Summe ein Fondsvermögen von 87,6 Mrd. Euro repräsentieren. Dabei ging es um die maximalen jährlichen Verwaltungsgebühren gemäß Fondsbestimmungen und die laufenden Kosten gemäß „Kundeninformationsdokument“ (KID). Fazit: Österreichische Investmentfonds und publikumsfähige Alternative Investmentfonds haben zwar eine gespreizte, aber nach wirtschaftlichen Fondskategorien sowie Risikoklassen konsistente Gebührenstruktur. Es gibt außerdem keine signifikanten Unterschiede zur Struktur auf dem deutschen Markt.
Die maximale jährliche Verwaltungsgebühr betrug 2016 über alle Fondskategorien hinweg im Schnitt 1,30%, wobei der tatsächliche Wert zwischen 0% und 3,1% lag. Die jährlichen laufenden Kosten lagen im Mittel bei 1,37%, die individuelle Spannweite reichte von 0,01% bis 4,35%. Der maximale Ausgabeaufschlag machte über alle Anteilsklassen hinweg durchschnittlich 3,75% aus – bei einer Spannweite von 0,00% bis 10,00%.
Gebühren steigen mit Risiko
Die Gebühren steigen konsequent mit der Risikoklassifizierung des Fonds, und zwar sowohl die maximalen Verwaltungsgebühren (von 0,76% bis 1,74% Mittelwert pro Risikoklasse) als auch die laufenden Kosten (von 0,37% bis 1,93% Mittelwert pro Risikoklasse) sowie der maximale Ausgabeaufschlag (von 1,19% bis 4,71% Mittelwert pro Risikoklasse). So sind die Spesen bei Geldmarktfonds und kurzfristigen Rentenfonds am niedrigsten und steigen über Rentenfonds, Mischfonds zu reinen Aktienfonds an.
Maximale Verwaltungsgebühr
Die maximale Verwaltungsgebühr ist der höchst zulässige, jährliche Prozentsatz, den die Verwaltungsgesellschaft aus dem Fondsvermögen für die Fondsverwaltung entnehmen darf. Sie deckt den Großteil, aber nicht alle Spesen ab, da etwa noch Depotgebühren, Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge, Transaktionskosten, allfällige performanceabhängige Verwaltungsgebühren oder weitere Kosten hinzukommen können.
Laufende Kosten
Laufende Kosten sind die tatsächlich angefallenen Kosten des Fonds im Laufe eines Jahres in Prozent des Fondsvermögens. Sie können von Jahr zu Jahr voneinander abweichen. Enthalten sind jedenfalls Verwaltungsgebühren, Depotbankgebühren, Gebühren für Anlageberater, alle Zahlungen, die gegebenenfalls infolge von Auslagerungen anfallen, Anmelde-, Aufsichts- oder ähnliche Gebühren, Vergütungen der Abschlussprüfer, Vergütungen für juristische und gewerbliche Berater, sowie jegliche Vertriebsgebühren. Nicht zu berücksichtigen sind hier Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, Vermittlungsprovisionen sowie performanceabhängige Verwaltungsgebühren.
Maximaler Ausgabeaufschlag
Der maximale Ausgabeaufschlag ist der Höchstbetrag einer einmaligen Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Er deckt unter anderem die Vertriebskosten und variiert je nach Fonds und Anteilsklasse. Auf Ausgabeaufschläge werden häufig von unterschiedlichen Vermittlern unterschiedlichste Rabatte angeboten.
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