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HDI mit Prämiensenkung in der BU-Versicherung

HDI mit Prämiensenkung in der BU-Versicherung

04. März 2015

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Bei der HDI Lebensversicherung AG können sich Kunden künftig günstiger gegen Berufsunfähigkeit (BU) schützen. Je nach Risikoklasse sinkt die Effektivprämie der Berufsunfähigkeitsversicherung „EGO“ ab sofort um bis zu 13%.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 04.03.2015

Bei der HDI Lebensversicherung AG können sich Kunden künftig günstiger gegen Berufsunfähigkeit (BU) schützen. Je nach Risikoklasse sinkt die Effektivprämie der Berufsunfähigkeitsversicherung „EGO“ ab sofort um bis zu 13% – bei gleichbleibend hohem Einkommensschutz. Damit beteiligt HDI Leben ihre Kunden direkt am verbesserten Risikoergebnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Michael Miskarik, Leiter der HDI Leben-Niederlassung in Österreich (Foto oben) weist auf weitere Verbesserungen hin: „Wir senken auch die Risikozuschläge für Menschen mit gefährlichen Hobbies oder Vorerkrankungen. Vor allem in den niedrigen Risikoklassen sind diese nun leichter zu versichern. Dies ist umso erfreulicher, da wir neben einem guten Risikoergebnis auch überdurchschnittlich hohe Annahme- und Leistungsquoten vorweisen. Dank Verbesserungen in den Prozessabläufen können Anträge zudem schneller bearbeitet werden.“

Die EGO-Produktfamilie punktet auch 2015 wieder mit attraktiven Bedingungshighlights. So kann man bei einem bestehenden Vertrag üblicherweise eine höhere BU-Rente abschließen, wenn man heiratet, eine Familie gründet oder eine deutliche Gehaltserhöhung erhalten hat. Bei der verbesserten EGO-Polizze wurde das Höchstalter für solche Nachversicherungen jetzt von 45 auf 50 Jahre angehoben. Dynamische Erhöhungen sind nun bis zum 60. Lebensjahr möglich (früher bis zum 50. Lebensjahr). Mehr Spielraum gibt es in Zukunft auch bei der Wiederbelebung einer ruhenden BU-Versicherung. Diese kann innerhalb von sechs Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden; mit Gesundheitsprüfung sogar nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit oder drei Jahren Elternkarenz.

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