Ein Autounfall wurde offenbar manipuliert, damit die Kfz-Versicherung zahlt. Welche Beweise in diesem Fall zu führen sind, entschied ein deutsches Gericht.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 22.07.2019
Im vorliegenden Fall waren die Angaben der Unfallbeteiligten zum Geschehen sehr dürftig. Auch der Schaden an den Fahrzeugen war nach den Schilderungen der Beteiligten nicht plausibel. Darüber hinaus verschwiegen die Unfallbeteiligten zuerst, dass sie sich kannten. Dies wurde erst im Laufe des Prozesses offenbart, was das Gericht als wesentliches Indiz für eine Unfallmanipulation wertete.
Falschangaben aus finanziellen Gründen
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein führte aus, welche weiteren Indizien für ein manipuliertes Unfallgeschehen sprechen. Dazu gehört auch – wie im vorliegenden Fall – wenn die am Unfall beteiligten Personen auch vorher schon nicht davor zurückschreckten, allein aus finanziellen Gründen Falschangaben zu machen. Hier hatte die Fahrerin des einen Unfallwagens, die selbst Autohändlerin ist, zum Beispiel einen Gebrauchtwagen falsch bewertet.
Gutachten zum Abgleich von Schäden und Aussagen nicht nötig
Wenn die Gesamtschau aller Indizien bereits mit erheblicher Wahrscheinlichkeit für ein manipuliertes Unfallgeschehen sprechen, dann muss kein Kompatibilitätsgutachten erstellt werden. Selbst wenn die Schäden objektiv kompatibel seien, ändere dies nichts an der erheblichen Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten. Insgesamt bestünde kein Zweifel, dass es sich bei dem hier streitigen Geschehen um eine nicht entschädigungspflichtige Manipulation handele, dies zum Ziel hat, ungerechtfertigt Versicherungsleistungen zu erlangen.
Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich
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