AssCompact berichtet in Kooperation mit versdb-Gründer Ewald Maitz, MLS über aktuelle und branchenrelevante OGH-Urteile.
Artikel von: Ewald Maitz, MLS
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Ansprüche aus dinglichen Rechten
Art 23.2.1 ARB (allgemeiner Vertragsrechtsschutz) ist nicht einschlägig, weil dem zu deckenden Prozess kein schuldrechtlicher Vertrag über eine bewegliche Sache zugrunde liegt. Auch Art 24.2.2 ARB (Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete) gelangt nicht zur Anwendung. Die Interessenwahrnehmung aus dinglichen Rechten besteht in der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem dinglichen Recht oder in der Abwehr von Ansprüchen Dritter, die gegen dieses dingliche Recht des VN gerichtet sind. Darunter fallen unter anderem Eigentumsklagen, Eigentumsfreiheitsklagen, Klagen auf Feststellung des strittigen Rechts, Servitutsklagen, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Schäden aus der Verletzung dinglicher Rechte udgl. Im zu deckenden Verfahren ist Gegenstand jedoch eine Streitigkeit aus einer bloß aus Anlass des Dienstbarkeitsrechts getroffenen Vereinbarung über die Tragung der Kosten der Instandsetzung und Erhaltung der Dienstbarkeitstrasse. Dafür besteht kein Versicherungsschutz.
versdb 2024, 54
Rechtsschutz
7Ob114/24a
Wiederherstellung - Anspruch auf Neuwertspanne
Wann die Verwendung gesichert ist, hat das Gericht nach Treu und Glauben zu entscheiden und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich kann eine 100%ige Sicherheit nicht verlangt werden, sondern es muss ausreichen, wenn angesichts der getroffenen Vorkehrungen keine vernünftigen Zweifel an der Durchführung der Wiederherstellung bestehen. Der Abschluss eines bindenden Vertrags über die Wiederherstellung ist grundsätzlich ausreichend, auch der Kauf von Baumaterialien kann ausreichend sein. Die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Absichtserklärungen des VN, die bloße Planung, eine behelfsmäßige Reparatur oder ein noch nicht angenommenes Angebot sind hingegen für die Sicherung der Wiederherstellung nicht ausreichend und daher hat der VN hier keinen Anspruch auf die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert.
versdb 2024, 53
Allgemein
7Ob171/24h
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren