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Rechtsschutz: „Herausforderung, Lücken zu leistbaren Prämien zu schließen“

Rechtsschutz: „Herausforderung, Lücken zu leistbaren Prämien zu schließen“

31. Mai 2017

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

In kaum einer Sparte ist die Schere zwischen der Deckungserwartung der Kunden und den Angeboten der Versicherer so groß wie in der Rechtsschutzversicherung. Was Versicherer dagegen tun sollten, erklärt Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner, Vorsitzender der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler, im Interview mit AssCompact.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 31.05.2017

Ausgedehnte Konsumentenrechte und stärkeres Anspruchsdenken haben den Markt drastisch verändert. Sind die Österreicher streitlustiger geworden? „Die Menschen sind nicht streitbarer als früher, sie sind nur besser informiert, wie sie ihre Rechte durchsetzen können.“ Als „gesellschaftliches Problem“ sieht Hellwagner die Tendenz, die eigene Verantwortung zu leugnen und „die Schuld auf andere zu schieben“.

Selbst der Gesetzgeber glaube nicht an den „mündigen Staatsbürger“, von dem immer die Rede sei. „Wie viele Menschen lesen denn wirklich Produktinformationsblätter, ärztliche Aufklärungsbögen oder Allergiekennzeichnungen – wohl nicht mehr als sich diese Informationen ohnehin erfragt hätten, weil sie an dieser ein persönliches Interesse haben.“ In konkreten Schlichtungsfällen seien in diesen „Schuldvorwürfen“ meist auch strittige Sachverhalte verpackt wie: Wer hat wann worüber beraten oder nicht? Derartige Unklarheiten könne aber die Schlichtungskommission nicht abschließend beurteilen.

Lücken zu leistbaren Prämien schließen

Dass Erwartung und Angebot in der Rechtsschutzversicherung so auseinanderklaffen, liege zum einen am Bausteinprinzip, das von vornherein für Lücken sorgt, zum anderen an der Vielzahl von Ausschlüssen. „Die Herausforderung sollte sein, Produkte zu entwickeln, die einige der Lücken zu wirtschaftlich leistbaren Prämien schließen, bzw. über die verbleibenden Deckungslücken die Kunden angemessen aufzuklären.“

„Kündigungsrecht muss fair formuliert werden“

Wie können Rechtsschutzversicherer auf die immer höheren Schadenfrequenzen reagieren? „Neben der Ausgestaltung der einzelnen Bausteine und Deckungsausschlüsse muss auch das Kündigungsrecht im Schadensfall fair formuliert werden“, betont Hellwagner. „Versicherer müssen das Recht haben, sich im Interesse der Versichertengemeinschaft von besonders schadenträchtigen Risken zu trennen, nicht aber den Kunden schon beim ersten kleinen Schaden zu kündigen.“

Jeder 6. Schlichtungsfall aus Rechtsschutz-Sparte

Etwa jeder sechste Fall, der bei der RSS einlangt, ist der Sparte zuzuordnen. Rechtsschutz-Streitigkeiten eignen sich meist gut für die Schlichtung, besonders wenn der vor Gericht geltend zu machende Anspruch klar definiert ist. „Die Rechtsschutzversicherer nehmen daher auch regelmäßig am Schlichtungsverfahren teil und akzeptieren häufiger die Empfehlungen der Schlichtungskommission.“

Das Interview erscheint in der AssCompact Juni-Ausgabe.

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