Entscheidungsträger in Unternehmen sind bei ihrer Arbeit einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Dementsprechend schließen Firmen zunehmend D&O-Versicherungen und Straf-Rechtsschutz-Versicherungen für angestellte Geschäftsführer ab. Einen zusätzlichen Manager-Rechtsschutz als persönliche Absicherung lassen viele hingegen außer Acht – mit im Zweifelsfall schweren Konsequenzen.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 13.04.2017
Denn wird ein Manager zivil- und/oder strafrechtlich in Anspruch genommen, hat dies meist auch dienstrechtliche Konsequenzen. Der Geschäftsführer verliert seinen Job oder wird freigestellt. Und bei solch hohen Streitwerten gehen die Kosten einer Auseinandersetzung oft in den fünfstelligen Bereich.
Auch, wenn dem Unternehmen durch einen Fehler des Geschäftsführers angeblich Vermögensschäden entstanden sind, kann es brenzlig werden. Denn immer wieder werden diese mit finanziellen Ansprüchen des Geschäftsführers, beispielsweise gekürzte Bonifikationen, kompensiert. So entstehen schnell teure dienstrechtliche Streitigkeiten.
Und selbst die eingangs erwähnten Straf-Rechtsschutz-Polizzen, die Firmen für ihre leitenden Angestellten abschließen, haben einen Haken: Droht einem ausgeschiedenen Geschäftsführer ein Strafverfahren, entscheidet oftmals sein Ex-Arbeitgeber darüber, ob er Deckung erhält oder nicht. Frei nach dem Motto: „Wer zahlt, schafft an.“
Die Lösung für alle genannten Fälle bietet der ROLAND Top-Manager-Rechtsschutz, der drei auch einzeln abschließbare Bausteine umfasst:
- Vermögensschaden-Rechtsschutz
- Dienstvertrags-Rechtsschutz
- Universal-Straf-Rechtsschutz
Angestellte Geschäftsführer aller Unternehmensgrößen sollten ihr Risiko absichern. Damit sie im Fall der Fälle nicht vom good will der Firma abhängen und sich ganz auf ihre anspruchsvolle Aufgabe konzentrieren können.
von der ROLAND Rechtsschutz Versicherungs-AG
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