Sturm, Hagel, Regengüsse, Erdrutsche – Themen, die uns vor Kurzem besonders betroffen haben. Und immer wieder stellte man sich die Frage „Kommt meine Versicherung für den Schaden auf? Bzw. welche Versicherung?“ Für den nötigen Durchblick sorgen die Steirischen Versicherungsmakler. Experte Christian Hofer klärt auf.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 02.09.2022
„Wichtig ist, den Unterschied zwischen ,Sturmschäden‘ und Schäden durch ,außergewöhnliche Naturereignisse‘ zu kennen“, so der Weizer Versicherungsmakler Christian Hofer. „Im Rahmen der ,normalen‘ Sturmversicherung sind Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck sowie Erdrutsch in voller Höhe des Schadens gedeckt, also die maximale Versicherungssumme laut Polizze. Entsteht z. B. im Falle eines Erdrutsches (der von einem Geologen festgestellt wird) an einem versicherten Gebäude ein Schaden, steht dafür – bis hin zum Totalschaden – die volle Versicherungssumme zur Verfügung.“
Unter den Begriffen „Erweiterter Elementargefahrenschutz“ bzw. „Außergewöhnliche Naturereignisse“ oder „KAT-Deckung“ (Katastrophendeckung) versteht man hingegen Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung sowie Lawinen und Lawinenluftdruck. Hier gibt es Unterschiede bei den einzelnen Versicherern.
„Die meisten Gesellschaften decken diesen Bereich tariflich nur mit sehr geringen Summen zwischen rund 4.000 bis 10.000 Euro für Schäden an Gebäuden ab. Für Inventarversicherungen gilt sinngemäß das gleiche. Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit einer Erhöhung der KAT-Deckung bis maximal 50% der Versicherungssumme für Katastrophenschäden an. Besonders zu beachten wäre, dass es bestimmte Altverträge gibt, bei denen standardmäßig die 50% KAT-Deckung mitversichert ist. Daher sollte man bei Konvertierungen besonders auf diese Deckungserweiterung achten“, rät Hofer.
Sonnenschirme & Gartenmöbel
Defekte Sonnenschirme oder vom Wind zerstörte Terrassensessel waren in den letzten Wochen wohl in fast jedem Haushalt mit Garten zu finden. Grundsätzlich sind im Zuge der Haushaltsversicherung Gegenstände mitversichert, die für einen dauernden Aufenthalt im Freien geeignet sind, also zum Beispiel Gartenmöbel, abgespannte Sonnenschirme und festverankerte Trampoline sowie auch Schaukeln und Rutschen.
„Sollte durch ein Sturmereignis ein abgespannter Sonnenschirm oder auch ein verankertes Trampolin bzw. Gartenmöbel umgeworfen, herumgeschleudert oder herausgerissen werden und dieser beschädigt dann in weiterer Folge Gebäudebestandteile wie etwa die Fassade, Jalousien oder Haustüren so fallen die Schäden am Gebäude wieder in den Bereich der Gebäudesturmversicherung“, so Hofer.
Um Versicherungsschutz genießen zu können, ist es wichtig, dass die für den dauernden Aufenthalt im Freien bestimmten Sachen ordnungsgemäß aufgestellt bzw. verankert waren. „Der Versicherungskunde muss seine Verkehrssicherungspflichten einhalten“, weißt Hofer.
Bei Sonnenschirmen ist es zum Beispiel auch von Bedeutung, dass der Schirmständer mit der Schirmgröße übereinstimmt, sprich dass das Gewicht des Schirmständers, aber auch die Auflagefläche des Ständers angemessen zur Schirmgröße sind.
„Es ist bei jedem einzelnen Versicherungsvertrag darauf zu achten, ob die oben angeführten Versicherungsdeckungen für diese Gegenstände im Freien bereits in der Grunddeckung inkludiert sind. Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten für eben diese Deckungen teilweise eigene Deckungsbausteine an, welche gegen Mehrprämie dann im Vertrag aufgenommen werden können“, informiert der Experte weiter. Solche Deckungsbausteine haben klingende Namen wie „Gartenpakete“, „Wellness und Garten“, „Garten und Freizeit“, etc.“.
Wie sieht es diesbezüglich noch in puncto Griller aus? „Für fix aufgestellte bzw. gemauerte Griller im Freien gibt es je nach Wortlaut der einzelnen Versicherungsklauseln auch Versicherungsschutz bei Sturmschäden“, erklärt Hofer.
Tischtennistische hingegen stellen aufgrund ihrer Größe und der damit verbundenen Windangriffsfläche versicherungstechnisch leider immer wieder Probleme da, da hier die ordnungsgemäße Verwahrung sehr selten eingehalten wird.
„Speziell bei diesen Versicherungsdeckungen gibt es leider sehr große Unterschiede zwischen den jeweiligen Versicherungsgesellschaften, auch was Blumentöpfe und der gleichen betrifft“, so Hofer.
Foto oben: Christian Hofer; © Alexandra B.
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