Ein Vorwurf, der häufig bei Unfällen mit älteren Autos auftaucht. Kommt es jedoch zu einer Reparatur, werden die Kosten oft zu hoch angesetzt, so Gerold Holzer, Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler in Oberösterreich.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 28.01.2016
Attestieren Versicherungen nach Autounfällen mit Blechschäden zu Unrecht häufig „Totalschäden“? Dieser Streitfrage widmete sich ein Artikel der „Oberösterreichischen Nachrichten“ am 14. Jänner. Vor allem bei älteren Gebrauchtwagen würden Sachverständige der gegnerischen Versicherung zu schnell dieses Urteil für das Auto des unschuldigen Unfallopfers fällen, obwohl eine Reparatur sinnvoll wäre, kritisieren Konsumentenschützer. Zu einer differenzierten Sichtweise rät Dr. Gerold Holzer, Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten in der Wirtschaftskammer Oberösterreich.
Das Problem des Totalschadensfalls stelle sich vor allem bei älteren Autos, so Holzer. „Hier führen oft schon relativ kleine Schäden dazu, dass der Reparaturaufwand den Zeitwert des Fahrzeuges überschreitet.“ Der Geschädigte könne hier nur den Zeitwert minus Wrackwert verlangen, also nur die Differenz zwischen Wert des Autos vor dem Unfall und dem Wert des Unfallwracks, und nicht die Reparaturkosten. „Somit ‚erspart‘ sich der Versicherer einiges an Leistung.“
Zu beachten sei allerdings: bei den üblichen Sachverständigen-Gutachten seien die Reparaturkosten in Höhe jener einer Markenwerkstatt angesetzt. „Der OGH billigt dem Geschädigten jedoch eine ‚sparsame aber dennoch ordnungsgemäße Reparatur‘ zu, die in der Werkstatt seines Vertrauens oft doch erheblich billiger ist, und damit die Totalschadensabrechnung aushebelt“, so der Fachgruppenobmann. „Doch das wissen nur die wenigsten Geschädigten.“ Er empfiehlt: „Rat beim Versicherungsmakler einholen.“
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