Ein Autofahrer erleidet auf dem Arbeitsweg einen Niesanfall und verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug. Ob er von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt ist, hatte das Sozialgericht Stuttgart zu klären.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 26.08.2019
Der selbstständige Landschaftsgärtner war von seinem Lager unterwegs zu seiner Wohnung. Auf der Strecke überkam ihn ein Niesanfall, worauf er nach seinem Taschentuch griff. Dieses befand sich auf dem Armaturenbrett, nahe dem Autoradio. Hierbei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und erlitt in Folge eines Unfalls eine Rippenfraktur.
Unfälle auf Arbeitsweg nicht unbedingt Arbeitsunfälle
Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass es sich bei dem Unfall nicht um einen Arbeitsunfall handele. Grundsätzlich war der Gärtner durch die gesetzliche Unfallversicherung zwar geschützt, da er sich auf einem zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und vom Ort seiner versicherten Tätigkeit befunden habe. Ein Arbeitsunfall sei jedoch nur dann gegeben, wenn das konkrete Handeln zur Bewegung auf dem Weg zu oder von der versicherten Tätigkeit weg gehöre. Der Niesanfall hingegen sei nicht Teil des konkreten Arbeitsweges gewesen und auch der Griff nach den Taschentüchern habe nicht dem Zurücklegen des Weges zu oder von einer versicherten Tätigkeit gedient, entschied das Gericht.
Anders wäre die Sachlage eventuell gewesen, wenn der Niesanfall eine Folge der Tätigkeit gewesen wäre, die der Gärtner zuvor in seinem Gartenlager verrichtet hatte. Dies habe er in dem Verfahren auch versucht geltend zu machen. Diese Sichtweise konnte das Gericht jedoch aufgrund des Mangels an medizinischen Befunden nicht nachvollziehen.
Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich
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