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UNIQA informiert: bei Winter-Unfällen mit Sommerreifen kann Versicherer abspringen

UNIQA informiert: bei Winter-Unfällen mit Sommerreifen kann Versicherer abspringen

24. November 2015

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Wer mit Sommerreifen im Winter auf Österreichs Straßen unterwegs ist, riskiert im Schadenfall seinen Versicherungsschutz.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 24.11.2015

Was passiert, wenn Autofahrer in Österreich im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind? In einer aktuellen Aussendung informiert UNIQA Österreich über die Winterreifenpflicht, die grundsätzlich nur bei winterlichen Fahrverhältnissen gilt.

Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, hat zunächst nichts zu befürchten. Passiert jedoch ein Unfall, kann sich die Versicherung schadlos halten, sofern es einen kausalen Zusammenhang zwischen Unfall und Reifen gibt.

Unterschieden werden muss dabei zwischen Schäden, die aus der Kfz-Haftpflicht bzw. der Kfz-Kasko-Versicherung gedeckt sind. Wenn der Fahrer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht hat, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden. „Allerdings kann es dann in einem zweiten Schritt dazu kommen, dass sich die Versicherung an dem Schadenverursacher regressiert, sprich das Geld für den Schaden zurückfordert“, so Robert Wasner (Foto), Sachversicherungsvorstand von UNIQA Österreich.

Bei der Kfz-Kasko kann der Versicherer gänzlich abspringen. Ausschlaggebend ist das Wetter zum Zeitpunkt des Unfalls und die Information, ob der Unfall mit den richtigen Reifen hätte verhindert werden können. Gibt es einen kausalen Zusammenhang, übernimmt die Versicherung einen Schaden in der Kfz-Kaskoversicherung in der Regel nicht.

Ein Mythos ist übrigens, dass es ausreiche, wenn auf den Antriebsrädern Winterreifen montiert sind. Die Winterreifenpflicht gilt immer für alle vier Reifen, und zwar von 1. November bis 15. April.

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