Niedrigere Aktienquote, Bonus für positive Impulse und die Möglichkeit, zu gewissen Stichtagen ohne Nachteile aus dem Vertrag auszusteigen – UNIQA FinanceLife präsentiert nun die Details, die für alle Neuverträge der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge gelten.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 21.01.2014
Niedrigere Aktienquote, Bonus für positive Impulse und die Möglichkeit, zu gewissen Stichtagen ohne Nachteile aus dem Vertrag auszusteigen – UNIQA FinanceLife präsentiert nun die Details, die für alle Neuverträge der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge gelten.
Bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge Neu kann die Aktienquote flexibel an den jeweiligen Kapitalmarkt angepasst werden. Peter Eichler, Vorstand UNIQA Österreich: „Die Höhe der Aktienquote hängt davon ab, wie sich die Zinslandschaft weiterentwickeln wird. Bei einem sehr tiefen Zinsniveau, wie das jetzt der Fall ist, wird nur ein geringer Teil der Prämienzuflüsse in Aktien investiert.“ Klaus Pekarek, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Versicherung, ergänzt: „Steigt das Zinsniveau, kann sich die Aktienquote natürlich auch erhöhen.“
Dieser Vorteil ermöglicht es dem Fondsmanagement, angepasst an die jeweilige Kapitalmarktsituation im eigenen Ermessen zu investieren. Dabei können erstmals bis zu 40% der tatsächlich gehaltenen Aktienquote auch außerhalb des EU-Raumes investiert werden.
UNIQA und Raiffeisen Versicherung verdoppeln für Anträge, die bis zum 31.03.2014 eingehen, die staatliche Prämie in den nächsten drei Jahren, die aktuell bei 4,25% liegt. Bei einer Monatsprämie von 100 Euro machen staatliche Prämie und Bonus (bei gleichbleibender staatlicher Förderung) allein in den ersten drei Jahren ein Extra von 306 Euro aus.
Nach der gesetzlichen Regelung haben Kunden, die in die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge investieren, nach zehn Jahren das erste Mal die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen. Eine Garantie auf die einbezahlten Beiträge und die staatlichen Prämien gibt es bei den meisten Assekuranzen allerdings erst zum Ende der oft wesentlich längeren Laufzeiten. Für UNIQA und Raiffeisen Versicherungskunden greift die Garantie bereits wesentlich früher. Möglich machen das die sogenannten Garantiestichtage. Für alle Verträge, die neu abgeschlossen werden, besteht nach 10 oder 15 Jahren (je nach Vereinbarung) der erste Garantiestichtag. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt von einer garantierten Leistung in Höhe der einbezahlten Beiträge und der staatlichen Förderung profitiert. Zudem sichern sich alle Kunden, die jetzt einsteigen, die aktuell gültigen Rententafeln.
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