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VERO mit Marktvergleich für kapitalgedeckte Altersvorsorge

VERO mit Marktvergleich für kapitalgedeckte Altersvorsorge

23. Februar 2016

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3 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

VERO Betriebliche Vorsorge publiziert als unabhängiger Berater erstmals einen Marktvergleich für die kapitalgedeckte Altersvorsorge, der den Fokus auf die Gewinnanteile und deren Zuweisung richtet.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 23.02.2016

Anbieter am Markt lassen sich demnach in drei wesentliche Gruppen einteilen, die in Bezug auf die Garantie- bzw. Gesamtverzinsung, sowie Rückkaufsabschläge oder Gewinnbeteiligung unterschiedliche Wege gehen. Für Kunden schafft der VERO-Marktvergleich eine Orientierungshilfe und zusätzliche Transparenz in Bezug auf die Komplexität der angebotenen Verträge.

„Für einen aussagekräftigen Marktvergleich reicht es heute nicht mehr, den Bestbieter anhand der Kriterien Bonität, Kosten, Renditeberechnungen oder Leistungsparameter alleine zu bewerten“, sagt Manfred Reinalter, Geschäftsführer VERO Betriebliche Vorsorge (Foto oben). „Ab heuer gilt es zusätzlich, tief in die Materie des Deckungsstocks, der Garantiewerte und der Gewinnzuweisungen einzusteigen, da die Lebensversicherer am österreichischen Markt auf das anhaltende Niedrigzinsumfeld mit unterschiedlichen Strategien reagiert haben“, ergänzt Reinalter.

Reaktionen auf das andauernde Niedrigzinsumfeld

Die Reaktionen der österreichischen Lebensversicherer auf die anhaltende Niedrigzinsphase variieren im Portfolio der Lebensversicherung von der Senkung der Gesamtverzinsung, über die Reduktion des höchstmöglichen Garantiezinses, bin hin zu neuen Gewinnbeteiligungssystemen. Insbesondere bei den großen Lebensversicherern im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sind die zunehmende Diversifikation und die unterschiedlichen Zugänge gut erkennbar. Bereits im Vorjahr gab es Versicherer, die klassische Lebensversicherungen mit 0% Garantiezins, dafür aber mit einer höheren Gewinnbeteiligung am Markt einführten. Andere wiederum bieten zwar die höchstmögliche Garantieverzinsung von 1%, allerdings eine dafür deutlich niedrigere Gewinnbeteiligung als der Marktdurchschnitt.

Bei der Zuweisung von Gewinnbeteiligungen zu Gunsten der Kunden unterscheiden Versicherer vielfach zwischen laufender Gewinnbeteiligung, die grundsätzlich jährlich zugeteilt wird und damit die Garantieleistung erhöht (=Höchststandgarantie), und Schlussgewinnbeteiligungen. Diese sind zwar ebenso den einzelnen Kundenverträgen zugeordnet, jedoch nicht garantiert. Unter bestimmten, im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelten Notfallsituationen des Versicherers (z.B. zur Finanzierung der Garantieverzinsungen im Deckungsstock), oder bei vorzeitigen Vertragskündigungen oder Rückkauf der Versicherungsleistung, kann die Schlussgewinnbeteiligung im Extremfall sogar entfallen.

„Aus Kundensicht ist somit enorm wichtig, in welchem Teilungsverhältnis die jährliche Gewinnbeteiligung zwischen laufendem Gewinn und Schlussgewinn gesplittet, sowie unter welchen Umständen (z.B. Erleben, Rückkauf, Tod) ein allfälliger Schlussgewinn ausbezahlt wird“, weist Reinalter hin.

Hier geht’s zu weiteren Infos und zum Marktvergleich der Anbieter…

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