Sie fragen sich, wie die D.A.S. Ihren Kunden bei Vertragsstreitigkeiten und Inkasso helfen kann? Die Antwort sehen Sie hier.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 31.03.2017
Hannes L.s Firma arbeitet seit Jahren erfolgreich und zur vollen Zufriedenheit aller Kunden. Dennoch geschieht es, dass Kunden Rechnungen nicht bezahlen können oder wollen. Als wiedermal ein Kunde über Monate hinweg nicht bezahlt, meldet Hannes L. die Forderungen seiner D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Insgesamt drei Rechnungsbeträge sind offen. Er bittet das D.A.S. RechtsService Inkasso um Hilfe.
Umgehend beauftragt eine Mitarbeiterin des D.A.S. RechtsService Inkasso einen Partneranwalt. Nach einem erfolglosen Mahnschreiben bringt der Anwalt Mahnklage bei Gericht ein. Da die Gegenseite innerhalb der Frist von vier Wochen keinen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhebt, wird dieser rechtskräftig.
Zum Durchsetzen der Forderung gibt es nun drei Möglichkeiten:
- Forderungsexekution (meistens Lohn- oder Gehaltsexekution)
- Fahrnisexekution oder
- Liegenschaftsexekution
Der D.A.S. Partneranwalt beantragt im ersten Schritt eine Gehaltsexekution. Nachdem der Kunde bereits hoch verschuldet ist, kann sein Gehalt nicht gepfändet werden. Daraufhin stellt die Kanzlei einen (erfolglosen) Antrag auf Liegenschaftsversteigerung.
Für weitere Exekutionsversuche muss die 6-monatige Sperrfrist beachtet werden. Diese Regelung verhindert das Auflaufen unnötig hoher Kosten durch zahlreiche Exekutionsversuche. Einige Zeit später informiert der Anwalt die D.A.S. Mitarbeiterin über die ergebnislose Fahrnisexekution. Da weitere Maßnahmen nicht zielführend sind, zahlt die D.A.S. die entstandenen Kosten an Hannes L.
Damit ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen: Hannes L. hat insgesamt 30 Jahre Zeit, seine Forderung durchzusetzen. Während dieser Frist tragt die D.A.S. die Kosten neuerlicher Exekutionsversuche.
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