Die Europäische Kommission hat vergangene Woche einen Aktionsplan vorgelegt, der Konsumenten einen besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen in der EU wie Kfz-Versicherungen, Bankkonten und Geldtransfers verschaffen soll. Außerdem nimmt sie FinTechs in den Fokus und fordert gleiche Regeln für digitalen und analogen Vertrieb.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 31.03.2017
Wer im europäischen Ausland eine Kfz-Versicherung abschließt, wird feststellen, dass die Übertragung des zuvor erworbenen Schadenfreiheitsrabatts nicht immer ganz einfach ist. Auch bei anderen Finanzdienstleistungen, etwa bei einer Mietwagenversicherung, aber auch bei Bankkonten und Geldtransfers stößt man im europäischen Binnenmarkt immer wieder auf Hemmnisse.
Vorteile für Anbieter und Konsumenten
Ziel des Aktionsplans ist laut der Kommission, dass Wettbewerb und Auswahl im Hinblick auf Finanzdienstleistungen verbessert werden. Verbraucher sollen frei aus einem breiten Spektrum von in der gesamten EU verfügbaren Finanzdienstleistungen wählen können. Denn derzeit nutzen nur 7% der Verbraucher Finanzdienstleistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass sie als Verbraucher im Ausland gut geschützt sind. Auch die Anbieter von Finanzdienstleistungen sollten in der Lage sein, die Vorteile des EU-weiten Markts auszuschöpfen.
Schadenfreiheitsrabatt leichter im Ausland nutzbar
Die Kommission will mit dem Aktionsplan einen echten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen in Europa schaffen. Drei Hauptbereiche hat sie dabei formuliert. Erstens: Das Vertrauen der Konsumenten und deren Stellung sollen gestärkt werden. So sollen beispielsweise Kfz-Fahrer ihren Schadenfreiheitsrabatt („Bonus-/Malus-System“) leichter im Ausland nutzen können. Außerdem soll die Preisgestaltung bei Versicherungen für Mietwagen transparenter werden.
Zweitens: Rechtliche und regulatorische Hindernisse sollen abgebaut werden, wenn Unternehmen im Ausland expandieren möchten. Drittens will die Kommission die Entwicklung „innovativer digitaler Dienstleistungen“ unterstützen. Dabei will sie unter anderem die Verfahrensweisen von FinTechs prüfen, um zu sehen, ob die Vorschriften für den Onlineabsatz von Finanzdienstleistungen aktualisiert werden sollten.
FinTechs im Fokus: Gleiche Regeln für traditionelle und digitale Vertriebswege
Die EU-weite Geschäftstätigkeit sowie die Wettbewerbsfähigkeit von FinTechs sollen anhand von drei Grundsätzen unterstützt werden. Zum einen fordert die Kommission, dass für digital verkaufte Dienstleistungen und Produkte die gleichen Regeln gelten wie für solche, die über analoge Vertriebswege gehandelt werden (Technologieneutralität). Zweitens brauche es Verhältnismäßigkeit, damit die Vorschriften unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Betriebsgrößen der regulierten Institute gerecht werden. Um Transparenz und Sicherheit für Konsumenten zu gewährleisten, setzt sich die Kommission außerdem für verschärfte Integritätsvorschriften ein. In einem ersten Schritt fordert die EU-Kommission interessierte Parteien auf, sich an ihrer Konsultation zu FinTech zu beteiligen.
Kritik: Nicht nur auf eine Technologie festlegen
Kritik am Aktionsplan kam bereits von den Privaten Banken. Beim Ausbau digitaler Beziehungen zwischen Anbieter und Kunde auf EU-Ebene dürfe sich die Kommission nicht nur auf eine Technologie festlegen, deren Marktakzeptanz in ihren Augen fraglich ist. Sie fordern stattdessen einen technologieneutralen Ansatz. Außerdem wollen sie, dass ein Binnenmarkt für Privatkunden stärker vorangetrieben wird.
Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich
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