7Ob136/22h
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Die Versicherung erstreckt sich zwar grundsätzlich auf vorsätzliche Schädigungshandlungen bestimmter Personen („Vertrauenspersonen“) der versicherten Unternehmen während der Versicherungszeit. Von dieser Risikoumschreibung werden aber durch Ziffer 10.1 der Vertragsbestimmungen von vornherein gewisse Umstände ausgeschlossen: Wenn eine vertrauensunwürdige Person – also eine Person, die bereits bei Versicherungsbeginn eine vorsätzliche Handlung im Sinn von Ziffer 1 begangen hat – einen Schaden herbeiführt und das versicherte Unternehmen bei Versicherungsbeginn von der Vertrauensunwürdigkeit wusste, soll kein Versicherungsschutz bestehen. Das Risiko für eine vertrauensunwürdige Person soll daher nicht versichert sein.
versdb 2023, 20
Vertrauensschaden
7Ob136/22h
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren