zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Betriebliche Altersvorsorge: Ende oder Neuanfang?

Betriebliche Altersvorsorge: Ende oder Neuanfang?

08. Februar 2017

|

3 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Der erneut gesunkene Rechnungszins bedeutet nicht das Ende der betrieblichen Altersvorsorge, sagt bAV-Experte Mag. Peter Reinbacher, MBA. Wer sich in der komplexen Materie etablieren will, braucht Ausdauer, Fachwissen und den Überblick über die Produktlandschaft.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 08.02.2017

„Jetzt kann man mit bAV auch kein Geschäft mehr machen!“ „Wie soll ich da noch einem Kunden erklären, dass die bAV einem was bringt?“ Die Rechnungszins-Senkung per 1. Jänner scheint für viele das Ende der betrieblichen Altersvorsorge zu sein. Das mag vielleicht für diejenigen stimmen, „die betriebliche Altersvorsorge überhaupt als reinen Produktverkauf sehen und ‚Störfaktoren‘ wie den Steuerberater tunlichst meiden“, so Reinbacher, Inhaber der RP-Beratung Betriebliche Altersvorsorge e.U. und Geschäftsführer der Providere GmbH. „Aber ganz ehrlich – warum sollte plötzlich die Notwendigkeit eines vernünftigen lebenslangen Einkommens in der Pension keine Bedeutung mehr haben?“

Objektiver Anbieter-Vergleich derzeit schwierig

Die bAV sei nach wie vor eine wichtige Ergänzung, um die staatliche Pension zu entlasten und den eigenen Lebensstandard in der Pension zu erhalten – aber auch eine komplexe Materie, die fundiertes Fachwissen benötigt. Wer eine qualifizierte, ganzheitliche Beratung bieten will, müsse Zeit aufwenden und sich entsprechend „fit machen“.

Dazu gehören etwa Grundwissen über unser Sozialversicherungssystems und die gesetzliche Pension. Weiterbildung, bilanzielle Grundkenntnisse und die Beschäftigung mit biometrischen Risiken wie Berufsunfähigkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit sind unabdingbar. „Und vergessen Sie zu guter Letzt nicht, sich mit den wichtigsten Produktanbietern auseinanderzusetzen.“

Die Reaktionen der Anbieter auf die Senkung des Rechnungszinses machen einen objektiven Vergleich am ersten Blick unmöglich. „Neben Anbietern mit garantiertem Rechnungszins von 0,5% und solchen, die 0,0% garantieren, gibt es jetzt auch mannigfaltige Änderungen in den Bereichen der Provisionsregelungen und der Stornohaftungszeiträume bei Rentenversicherungen.“ Beides schlage sich massiv auf die garantierten und voraussichtlichen Renten für die Kunden nieder.

Chancen für kompetente Makler

Wer als Makler in der bAV mit Beratungsqualität punkten will, muss sich intensiver mit der veränderten Produktlandschaft auseinandersetzen. „Das geht weit über den einfachen Vergleich von Prämie und Ablaufkapital und Rente hinaus.“ Neben den Bedingungen und bAV-Sonderklauseln müsse man sich auch mit den – oft unbeachteten – Punkten wie Unterschiede in den Gewinnsystemen, Umgang und Berechnung der Schlussgewinnanteile sowie Rückkaufsabschläge beschäftigen. Aber: „Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe in der Maske von Unannehmlichkeiten“, sagt Reinbacher und weist auf die alte Volksweisheit hin: „Den guten Seemann erkennt man bei schlechtem Wetter“.

Den gesamten Artikel von Mag. Peter Reinbacher, MBA lesen Sie in der AssComapct Februar-Ausgabe.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)