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D.A.S. Inkasso-Rechtssschutz für Firmenkunden

D.A.S. Inkasso-Rechtssschutz für Firmenkunden

19. März 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Als Unternehmer ist man darauf angewiesen, dass Kunden und Gläubiger ihre Rechnungen bezahlen. Gerade für Selbstständige und EPUs können unbezahlte Forderungen große finanzielle Probleme mit sich bringen. Die D.A.S. bietet für Firmenkunden daher den Inkasso-Rechtsschutz und die Inkasso-Beratung an.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 19.03.2018

Mit dem D.A.S. Inkasso-Rechtsschutz können Firmen ihre Forderungen ohne Kostenrisiko durch die D.A.S. eintreiben lassen. Auch Exekutionskosten, die einer Klage folgen können, sind im Versicherungsschutz inkludiert. Der Inkasso-Rechtsschutz ist im Contract 2 des D.A.S. Firmen-Rechtsschutz enthalten.

D.A.S. RechtsService Inkasso hilft bei offenen Forderungen

Offene Forderungen von D.A.S. Firmenkunden bearbeitet das spezialisierte Team des D.A.S. RechtsService Inkasso. Dieses bietet auch folgende Serviceleistungen an:

  • Inkasso-Beratung: Dadurch können das Forderungsmanagement verbessert und die Einbringlichkeitschancen erhöht werden.
  • Insolvenzabfragen und Zentralmelderegisteranfragen: Eine große Zeitersparnis für alle Unternehmen.
Jeder 7. Inkasso-Fall wird außergerichtlich mit D.A.S. Direkthilfe® gelöst

Die D.A.S. Direkthilfe® ist auch in Inkasso-Fällen als außergerichtliche Konfliktlösungsmethode äußerst erfolgreich. 2017 wurden fast 1,7 Mio. Euro rasch, ohne Gerichtsverfahren und Anwalt für D.A.S. Kunden einbringlich gemacht.

Sollte der Kunde auch nach Einsatz der D.A.S. Direkthilfe® weiterhin nicht zahlen, wird einer der rund 500 österreichweit tätigen, spezialisierten D.A.S. Partneranwälte mit dem Fall beauftragt.

Weitere Informationen finden sich unter www.das.at.

von der D.A.S. Rechtsschutz AG

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