Könnte das Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung schon bald gesetzlich geändert werden? Die Regierung plant offenbar einen entsprechenden Beschluss, hieß es von der Liste Pilz. Nun meldete sich der Versicherungsverband VVO zur Wort.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 19.03.2018
In den vergangenen Tagen ist wieder Bewegung in die Diskussion um Rücktrittsrechte in der Lebensversicherung gekommen. Die Arbeiterkammer (AK) warnte davor, die Regierung könnte das lebenslange Rücktrittsrecht bei Fehlberatung drastisch kürzen. Bereits im Herbst hatte die Koalition aus SPÖ und ÖVP versucht, die bestehenden Rücktrittsrechte zu ändern – ohne Erfolg. Nun wagt die neue Regierung offenbar einen neuen Versuch, um das lebenslange Rücktrittsrecht erheblich einzuschränken. Es geht dabei um Lebensversicherungsverträge bis 2012, in denen die gesetzlich vorgeschriebenen Rücktrittsbelehrungen entweder falsch waren oder gänzlich fehlten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass es bei fehlerhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht gibt.
„Erhebliche Verunsicherung“
Die aktuellen Debatten hätten zu einer „erheblichen Verunsicherung der Konsumenten“ geführt, heißt es in einer Aussendung des VVO, weshalb man die Diskussion nun „versachlichen“ wolle. „Es ist notwendig, für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig Konsumenten Vorteile im Vergleich zur aktuellen Rechtslage zu bieten.“ Daher begrüße der VVO eine gesetzliche Klarstellung zum Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung – und nennt auch einige Forderungen.
„Wildwuchs“ beseitigen, Kosten auf 10 Jahre verteilen
So solle der „Wildwuchs an Rücktrittsrechten“ beseitigt werden. Das heißt, fünf bestehende Rücktrittsrechte sollen in ein einziges zusammengefasst werden, ohne dass dabei in die Rechte der Konsumenten eingegriffen werde. Die Versicherer sollen einen exakt vorgegebenen Text für die Belehrung über das Rücktrittsrecht verwenden müssen.
Außerdem sollen Versicherer die Abschlusskosten bei Lebensversicherungsverträgen künftig auf zehn Jahre verteilen. „Dies führt zu höheren Versicherungsleistungen bei Kündigung und ist damit im Interesse aller Konsumenten“, so der VVO.
Neues Gesetz für mehr Rechtssicherheit
Drittens soll mit einem neuen Gesetz auch die notwendige Rechtssicherheit für bereits abgeschlossene Lebensversicherungsverträge geschaffen werden. Derzeit sei vor allem die Frage der Folgen eines Rücktritts nicht geklärt, es gebe dazu widersprüchliche Gerichtsurteile.
Entgegen vereinzelter Aussagen in Medien seien Rücktritte bei fehlender oder falscher Belehrung weiterhin unbefristet möglich – ausgenommen davon seien nur solche Verträge, die bereits vollständig erfüllt wurden und damit gar nicht mehr existieren. Hier sei in Einklang mit EU-Recht klarzustellen, dass das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach Vertragsende erlischt.
Keine „voreiligen“ Rücktritte
Grundsätzlich warnt der Verband vor „voreiligen“ Rücktritten. „Schließlich wurden die Lebensversicherungsverträge vornehmlich mit dem Motiv der Risikoabsicherung von Versicherungsnehmern bei Schicksalsschlägen und als Ergänzung zur staatlichen Versorgung in der Pension abgeschlossen.“
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