Was bedeuten Rücktrittsrechte bei Lebensversicherungen für Versicherungsmakler? Darüber diskutierten Makler und Experten beim D.A.S. Maklerforum im Wiener Flemings Hotel.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 24.05.2016
Ein brennender Punkt war vor allem die Maklerhaftung. „Versicherungsmakler haben sich dem Thema aktiv zu stellen, um eine Haftung ihrerseits zu vermeiden“, so Rechtsanwalt Roland Weinrauch. Die Herausforderung sieht er darin, dass es sich um eine komplexe Fragestellung handle, die im Einzelfall zu lösen sei und daher individuelle Beratung brauche. Die Judikatur hat noch nicht alle Fragen rund um das Rücktrittsrecht abschließend gelöst.
„Tarif-Sanierung“ und außergerichtliche Streitbeilegung
Johannes Stegmayer, Leiter der D.A.S. RechtsService-Region Ost, referierte über die Deckungsbeurteilung in der Rechtsschutzversicherung. Mit einem laufenden „tariflichen Sanierungsvorschlag“ möchte das Unternehmen seine Partner frühzeitig informieren und „noch bevor der Risikoverlauf einer Polizze negativ geworden ist, ihnen die Möglichkeit geben, den Vertrag rechtzeitig zu erneuern oder risikomäßig zu verstärken“, so Stegmayer.
Welche Vorteile die außergerichtliche Direkthilfe hat, erklärte D.A.S. Juristin Elke Herzog. „Rund 40 hausinterne Juristen der D.A.S. nehmen dabei mit der Gegenseite direkt Kontakt auf, um die Interessen der Kunden rasch und kompetent außergerichtlich durchzusetzen. Darüber hinaus werden Termine mit einem Rechtsanwalt hinfällig und die Polizze wird nicht mit Kosten belastet.“
Die rund 70 anwesenden Makler unter anderem von Funk International oder AON Risk Solution diskutierten im Anschluss mit Karl Süschetz, Leiter des Partnervertriebs Ost, über Haftungen, Provisionsansprüche sowie über die optimale Vorgangsweise bei Sanierungen von Verträgen. Das nächste D.A.S. Maklerforum findet im Herbst 2016 statt.
Foto (v.l.n.r.): Karl Süschetz (D.A.S. Leiter Partnervertrieb Ost), Dr. Roland Weinrauch (D.A.S. Partneranwalt), Mag. Johann Stegmayer (D.A.S. Leiter RechtsService Ost)
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