Speziell für Versicherungsagenten wurde ein Leitfaden für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erstellt.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 19.02.2018
Mit der Verpflichtung zu einem rechtskonformen datenschutzrechtlichen Handeln sei eine betriebsinterne „Inventur“ der Datenprozesse innerhalb des Unternehmens sowie auch des Datenaustauschs mit Dritten vonnöten. Das Bundesgremium der Versicherungsagenten hat den Rechtsanwalt Dr. Gustav Breiter (Kanzlei Viehböck, Breiter, Schenk & Nau) beauftragt, die branchentypische Datenlage näher zu beleuchten. Daraus entstand ein eigens zugeschnittener DSGVO-Leitfaden inklusive eines Musters für eine Datenschutzerklärung.
Die DSGVO bzw. das österreichischen Datenschutzanpassungsgesetz 2018 bringen ab 25. Mai unter anderem folgende Änderungen:
- Stärkung der Betroffenenrechte (z.B. Informationspflichten, Recht auf Vergessenwerden)
- Stärkere Verantwortung des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitungsverzeichnis vorrätig halten anstatt verpflichtendem Datenschutzregistereintrag
- Neuer Fokus auf Datensicherheit (betriebsinterne Sicherheitsvorkehrungen)
- Anzeigepflicht bei Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden
- Erhöhter Strafrahmen: bis 20 Mio. Euro bzw. 4 % des Konzernumsatzes bei Verstößen (aber vorgeschalteter Grundsatz: Beraten statt Strafen)
Alle Unterlagen zum Datenschutz sind zu finden unter www.dieversicherungsagenten.at.
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