In zahlreichen Schadensfällen hängt die Leistung der Versicherung von der Beurteilung durch Sachverständige ab. Ein guter Grund, diese Spezies einmal ein wenig näher zu beleuchten.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 02.08.2018
Von Reinhard Jesenitschnig, C:M:S Maklerservice GmbH*
Nach Definition von EuroExpert, einem europaweit agierenden Unternehmen für Expertenvermittlung, ist ein Sachverständiger eine integre, unabhängige Person mit besonderer Sachkunde und Erfahrung auf einem oder mehreren Gebieten. Nach außen hin sichtbare Qualifikationskriterien sind Zertifizierungen. Dazu gehören gerichtliche und EU-Zertifizierungen.
Neben freiberuflichen Sachverständigen haben sich seit einigen Jahren verschiedene Firmen am österreichischen Markt etabliert, die Schadenregulierungen, Begutachtungen, Rechnungsprüfungen und die Ausarbeitung von Befundaufnahmen vornehmen und anbieten. Dabei handelt es sich zum Teil um Unternehmen, die von Versicherungen rechtlich unabhängig sind, wie Faircheck, zum Teil sind es aber auch konzerneigene Firmen, wie Risk-Aktiv Versicherungsservice GmbH, die der Generali-Gruppe angehört oder Experta Schadenregulierungs-Gesellschaft mbH, deren Gesellschafter die Versicherungen der Vienna Insurance Group sind. Die Mitarbeiter dieser Firmen sind meist nicht zertifiziert und weisen völlig unterschiedliche Ausbildungen auf. Eine gerichtliche oder nach EU-Norm erfolgte Zertifizierung findet man am ehestens noch im Bereich der von Versicherungen unabhängigen Anbieter.
Kunden oft allein gelassen
War es in der Vergangenheit üblich, bei mittleren und größeren Schäden in der Gerichtsliste eingetragene Sachverständige zu beauftragen, bedienen sich Versicherungen heute vorwiegend und aus durchaus nachvollziehbaren Gründen dieser Firmen. In der Regel werden die Besichtigungen rasch durchgeführt, die Schadenbewertung erfolgt schnell und sie ist kostengünstig.
Versicherungsnehmer werden bei Durchführung der schadenskausalen Reparaturen durch Fachfirmen allerdings in vielen Fällen allein gelassen. Für den Sachverständigen der Versicherung ist mit der Abgabe der Befundaufnahme die Arbeit beendet. Ob die von ihm vorgeschlagenen Arbeiten und Preise den tatsächlichen Werten entsprechen, zeigt sich erst nach Vorliegen der Reparaturrechnungen. Im negativen Fall ist der Versicherungsnehmer Diskussionen, Rechnungsabzügen und selbst zu tragenden Kosten ausgesetzt, im Extremfall steht er vor der Entscheidung, seine Ansprüche gerichtlich geltend machen zu müssen.
Stärkere Einbindung in Reparatur
Viele dieser Probleme könnten vermieden werden, wenn Sachverständige dazu angehalten werden, die Reparatur zu begleiten, jedenfalls aber mit den beteiligten Firmen die Reparaturmöglichkeiten zu erörtern, übereinstimmend festzulegen oder auch vorzugeben. Das verursacht möglicherweise höhere Kosten, gewährleistet aber, dass Reparaturen effizient in Zeit und Kosten durchgeführt und damit auch die Versicherten zufriedengestellt werden.
Erfüllungsgehilfen der Versicherer?
Von Versicherungen bestellte Sachverständige sind deren Erfüllungsgehilfen gegenüber den Versicherungsnehmern und Versicherten. Für letztere stellt sich manchmal die Frage, wer und in welchem Ausmaß für fehlerhafte Begutachtungen haftet und ob es möglich ist, Sachverständige der Versicherung abzulehnen. Fragen, mit denen ich mich in der nächsten Kolumne befasse.
*gekürzte Version; der Beitrag erscheint in voller Länge in der AssCompact August-Ausgabe.
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