Anlässlich zum Jubiläum lud die Dialog Lebensversicherung-AG zum Fest in die La Crêperie in Wien. Im Fokus stand dabei auch die bevorstehende IDD-Umsetzung in nationales Recht.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 25.08.2017
Vertriebsdirektor Willi Bors eröffnete den Abend, Vorstandsvorsitzender Michael Stille erinnerte an das Gründungsjahr 1971 in Augsburg. Nach Österreich kam der Versicherer im Jahr 1992. Stille betonte die Notwendigkeit des österreichischen Marktes, dessen Anteil bei 35 bis 40% liegt. Besonderen Dank sprach er auch Vetriebsdirektor Bors aus. Seit seinem Start bei der Dialog stieg das Geschäft um 30% an.
Unter den Gästen befanden sich unter anderem Hartwig Haas, Leiter Produkt- und Vertriebsmanagement der Dialog, Fachverbandsobmann Stellvertreter Rudolf Mittendorfer, Obmann der Fachgruppe der Finanzdienstleister Niederösterreich Michael Holzer, sowie die Funktionäre Andreas Büttner und Martin Wienerroither von der Fachgruppe der Versicherungsmakler Niederösterreich.
IDD: Wahl als Unsicherheitsfaktor
Aber auch aktuelle Themen der Versicherungsbranche wie die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD brachte Erwin Gisch, Fachverbandsgeschäftsführer der Versicherungsmakler, den Gästen näher. Kritisch äußerte sich Gisch zum straffen Zeitplan der Umsetzung – schließlich müsse das Gesetz am 23.2.2018 in Kraft treten. Die kommende Nationalratswahl im Oktober stelle einen Unsicherheitsfaktor dar, da nicht sicher sei, wer danach federführend sei und ob jetzt Beschlossenes auch nach der Wahl noch Bestand habe.
Kein Golden Plating, prinzipielle Statusklarheit
Die Übererfüllung von internationalen bürokratischen Verpflichtungen soll im Rahmen der IDD nicht stattfinden. In Österreich gebe es ohnehin bereits ein hohes Niveau der Qualität der Versicherungsvermittlung und des Kundenschutzes. „Ob jemand als Makler oder Agent tätig ist, soll nun bereits bei Eintragung im Statusregister erfolgen“, erläuterte Gisch weiter. Dies sei vor allem im Interesse der Kunden, die klar erkennen sollen, ob es sich um einen Versicherungsmakler handelt. Die IDD sieht vor, dass sämtliche Vertreiber im besten Interesse für den Kunden handeln sollen, wobei in diesem Fall auch die Agenten und Versicherer angesprochen sind, die bis dato dem nicht verpflichtet sind.
Foto (v.l.): Willi Bors, Michael Stille, Hartwig Haas
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