Kann der Versicherer Gruppenkrankenversicherungen wegen eines schlechten Schadensatzes kündigen? Diese Frage stellte ein Mitglied an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler (RSS).
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 25.08.2017
Die RSS verweist dazu auf das Versicherungsvertragsgesetz (§ 178i VersVG). Demnach dürfen Krankenversicherungsverträge nur auf Lebenszeit des Versicherungsnehmers geschlossen werden (ausgenommen kurzfristige Versicherungen). Laut Punkt (2) ist eine Kündigung durch den Versicherer nur bei Gruppenversicherungsverträgen und Krankengeldversicherungsverträgen zulässig. Drittens: Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund – insbesondere bei Verletzung von Obliegenheiten, Prämienverzug und unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflicht – bleibe unberührt. Fazit: Bei Gruppenkrankenversicherungen ist eine vertragliche Vereinbarung einer Schadenfallkündigung zulässig.
Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler
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