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Erwerberkündigung bei Erwerb von 50% (Hälfte) nicht möglich

Erwerberkündigung bei Erwerb von 50% (Hälfte) nicht möglich

28. April 2025

|

1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob5/25y

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin zunächst mit Übergabsvertrag den Hälfteanteil ihrer Mutter an der Liegenschaft. Dabei handelt es sich unstrittig um eine Veräußerung der versicherten Sache im Sinn des § 69 VersVG. Das Kündigungsrecht nach § 70 Abs 2 VersVG setzt jedoch nach der Rechtsprechung den Erwerb von mehr als 50% der Anteile an einer Liegenschaft voraus. Dieser Erwerbsvorgang allein kann daher kein Kündigungsrecht gemäß § 70 Abs 2 VersVG begründen.

versdb 2025, 18
Allgemein
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