Fehler in der Versicherungsvermittlung können schwerwiegende Folgen haben – von Deckungsablehnungen bis hin zu Haftungsrisiken für Vermittler. Mag. Patrick Huttmann, Partner bei der Weinrauch Rechtsanwälte GmbH, erklärt, welche typischen Fallstricke es gibt, wie sie sich vermeiden lassen und warum eine klare Dokumentation essenziell ist. Bei den AssCompact Beratertagen 2025, die am 1. und 9. April in Graz, Salzburg, Wels und Wien stattfinden, gibt er praxisnahe Einblicke und zeigt, wie Vermittler ihre rechtliche Position stärken können.

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 18.03.2025
Versicherungsvermittler stehen zunehmend unter Druck, ihren Kunden nicht nur den passenden Versicherungsschutz zu bieten, sondern auch eine problemlose Schadensabwicklung zu gewährleisten. "Versicherungsnehmer möchten im Regelfall ihren Versicherungsbedarf günstig und dennoch vollständig abdecken. Vor allem Privatkunden, die noch wenig Erfahrung mit Versicherungsfällen haben, erwarten im Schadensfall eine unverzügliche und komplikationslose Leistung der Versicherung", so Patrick Huttmann Diese Erwartungshaltung sei in den letzten Jahren gestiegen. "Wenn eine Versicherung die Leistung verweigert, kann schnell der Eindruck entstehen, dass der Vermittler das falsche Produkt empfohlen oder Aufklärungsfehler begangen hat." Im schlimmsten Fall könne dies zu einer Haftung des Vermittlers führen.
Fehler bei der Eindeckung vermeiden
Huttmann erklärt, dass Haftungsrisiken oft schon bei der Eindeckung einer Versicherung entstehen. "Klassische Haftungsthemen sind die nicht korrekte Wahl der Versicherungssumme, fehlerhafte oder unvollständige Antragsformulare, falsche Auslegung von Klauseln oder eine mangelhafte Aufklärung des Versicherungskunden." Besonders problematisch sei es laut Huttmann, wenn Obliegenheiten nicht ausreichend kommuniziert werden: "Vertragsklauseln zu Sicherheitsbestimmungen oder Anzeigepflichten werden oft übersehen, was später zu Deckungsablehnungen führen kann."
Huttmann empfiehlt Vermittlern, sich im Zweifel direkt mit dem Versicherer abzustimmen: "Eigene Zweifel oder Unsicherheiten könnten durch Rückfragen und eine entsprechende Korrespondenz mit dem Versicherer ausgeräumt werden." Um das Risiko einer Unterversicherung zu reduzieren, könne eine detaillierte Risikoanalyse oder sogar ein Gutachten hilfreich sein. "Aufklärungen des Kunden in Bezug auf den Versicherungsschutz, Sicherheitsanforderungen und Anzeigepflichten sollten immer dokumentiert werden – Stichwort Beratungsprotokoll."
Typische Deckungsablehnungen und Streitfälle
Wenn es zum Schadensfall kommt, führe dies nicht selten zu Streitigkeiten über die Deckung. "Klassische Ablehnungsgründe sind vor allem Anzeigepflicht- und Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers. Unvollständige oder unrichtige Angaben in Antragsformularen, nicht angezeigte erhebliche Risikoerhöhungen oder versäumte Fristen können dazu führen, dass die Versicherungsleistung entfällt oder gekürzt wird", so Huttmann. Auch Deckungslücken oder Risikoausschlüsse in den Versicherungsbedingungen seien häufige Streitpunkte.
Erwartungsmanagement als Schlüssel
Um Haftungsrisiken zu minimieren, sei es entscheidend, von Anfang an eine realistische Erwartungshaltung beim Kunden zu schaffen. "Es ist wichtig, dass Fehlvorstellungen über den Versicherungsschutz ausgeräumt werden – auch wenn es um nicht versicherbare Risiken geht", erklärt Huttmann. Dabei sollte auch das Verhältnis zwischen Prämie und Versicherungsschutz klar besprochen werden. "Wenn ein Kunde Kosten sparen möchte, muss ihm bewusst sein, dass dies Auswirkungen auf die Deckung haben kann."
Besonders heikel sei es laut Huttmann, wenn Vermittler im Schadenfall voreilige Versprechungen machen. "Es kann hilfreich sein, den Kunden frühzeitig auf mögliche Hürden hinzuweisen – etwa die Notwendigkeit einer Sachverständigenprüfung." Auch eine frühzeitige Rechtsberatung könne in komplexen Fällen die Position des Vermittlers stärken und Haftungsrisiken minimieren.
Dokumentation als Schutz vor Haftung
Eine lückenlose Dokumentation ist laut Huttmann das wichtigste Mittel, um Haftungsrisiken zu reduzieren: "Die gesetzlichen Informations- und Dokumentationspflichten sollten in jedem Fall erfüllt werden – also Wünsche-Bedürfnis-Test, Beratungsprotokoll und klare Aufklärung über Risikoausschlüsse." Darüber hinaus könne es sinnvoll sein, dem Kunden zusätzliche Informationen oder Warnhinweise zukommen zu lassen. "Vor allem dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Empfehlung ausdrücklich ablehnt, sollte dies schriftlich festgehalten werden. Im Streitfall kann sich ein Kunde an eine mündliche Warnung oft nicht erinnern – ein Dokument aber schon", so Huttmann.
Gerichtliche Verfahren und Herausforderungen für Makler
Falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, könne dies für den Vermittler eine besondere Herausforderung darstellen. "Die größte Herausforderung ist es wohl, das Vertrauen des Kunden aufrechtzuerhalten und ihn weiterhin bestmöglich zu unterstützen", erläutert Huttmann. Oft würden Makler in Deckungsprozessen als Zeugen einvernommen, insbesondere wenn es um die Schadensmeldung oder die Auslegung von Versicherungsbedingungen gehe. "Sollte sich herausstellen, dass ein Fehler aufseiten des Maklers vorliegt, der zur Deckungsablehnung geführt hat, kann dies zu einer Haftung führen." In einem solchen Fall sei es laut Huttmann entscheidend, dass der Makler seine eigene Haftpflichtversicherung unverzüglich informiert.
Mag. Patrick Huttmann bei den AssCompact Beratertagen 2025

Mag. Patrick Huttmann, Partner bei der Weinrauch Rechtsanwälte GmbH
Mag. Patrick Huttmann spricht bei den AssCompact Beratertagen 2025 in Graz (1. April), Salzburg (2. April), Wels (8. April) und Wien (9. April) zum Thema „Haftungsfalle für Vermittler – Deckungsablehnung: Praxisklassiker und Haftungsprävention im Versicherungsfall“. Vermittler stehen oft zwischen den Erwartungen ihrer Kunden und den Anforderungen der Versicherer. Der Wunsch nach umfassendem Schutz zu günstigen Prämien kollidiert dabei häufig mit Deckungsablehnungen – und damit mit potenziellen Haftungsrisiken.
Huttmann zeigt, wo typische Stolperfallen lauern: „Wie Kommunikationsfehler, mangelhafte Dokumentation oder falsch gesteuerte Kundenerwartungen zu Deckungsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren führen.“ Gleichzeitig liefert er praxisnahe Lösungen, um Haftungsfallen zu vermeiden und souverän zu handeln.
Ein Schwerpunkt ist das richtige Erwartungsmanagement: „Der Vortrag soll Möglichkeiten aufzeigen, wie Vermittler sowohl bei Vertragsabschluss als auch in der Schadenabwicklung auf mögliche Haftungsrisiken präventiv einwirken können.“ Dazu gehöre eine saubere Beratungsdokumentation, die frühzeitige Einholung rechtlicher Expertise und eine realistische, ehrliche Kommunikation mit dem Kunden. „Näheres dazu in meinem Vortrag.“
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AssCompact Beratertage 2025

Auch 2025 bieten die AssCompact Beratertage eine einzigartige Kombination aus hochkarätigen Fachvorträgen, unabhängiger IDD-Zertifizierung, Präsentationen der neuesten Produkt- und Service-Highlights namhafter Versicherungsgesellschaften sowie Networking-Möglichkeiten im Messebereich.
Die Teilnahme ist exklusiv für ungebundene Vermittler und Aussteller vorgesehen – und für diese kostenlos!
Vier Standorte – vier Termine:
- Dienstag, 01. April 2025 – GRAZ, NOVAPARK Flugzeughotel
- Mittwoch, 02. April 2025 – SALZBURG, Wyndham Grand Salzburg Conference Centre
- Dienstag, 08. April 2025 – OBERÖSTERREICH, Messe Wels GmbH (Tagungszentrum Halle 20)
- Mittwoch, 09. April 2025 – WIEN, Eventhotel Pyramide Wien/Vösendorf
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