Winterliche Bedingungen erhöhen das Haftungsrisiko. Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV, erklärt, welche Sorgfaltspflichten in Bezug auf Schnee und Eis bestehen und welche Versicherungen im Schadensfall greifen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 16.01.2025
Im Winter steigt das Haftungsrisiko, besonders bei nicht geräumten Gehwegen. Ein Schild wie „Dieser Weg wird bei Schneefall nicht geräumt“ befreit nicht von der Räumpflicht. „Dort, wo eine gesetzliche Verpflichtung zur Räumung besteht, also vor allem auf Gehsteigen, wirkt ein solches Schild gar nicht“, erklärt Dr. Kaltenegger. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Gehweg nicht ordnungsgemäß geräumt wurde, haftet der Grundstückseigentümer.
Sorgfaltspflichten rund ums Haus
Auch bei Dachlawinen oder Eiszapfen ist der Eigentümer verantwortlich. „Stangen zur Absperrung reichen nur für die kurze Zeit, in der die Gefahr einer Dachlawine entstanden ist, bis zur unverzüglichen Beseitigung der Gefahr“, so Kaltenegger. Eine vollständige Räumung des Daches ist notwendig, um Haftung zu vermeiden.
Haftung im Straßenverkehr
Auch beim Autofahren gibt es Haftungsfragen. „Alle Scheiben vom Auto müssen vom Schnee befreit werden – ein kleines Guckloch reicht nicht – das Kennzeichen muss lesbar sein und Schneehauben vom Dach sind unbedingt zu entfernen“, erklärt Kaltenegger. Wird das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß vorbereitet und es kommt zu einem Unfall, kann der Fahrer haftbar gemacht werden. „Ja, aber wirklich nur dann, wenn der durch die Sommerreifen verlängerte Bremsweg unfallkausal war“, so Kaltenegger, wenn es um die Haftung bei der Verwendung von Sommerreifen im Winter geht. Ein verlängertes Bremsverhalten durch Sommerreifen könnte eine Teilschuld im Unfallfall begründen.
Foto oben: Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV, fordert den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern
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