Künftig sollen hochspekulative Finanzinstrumente für Kleinanleger europaweit verboten werden können. Möglich wäre das im Rahmen der sogenannten „Produktintervention“, die die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA erstmals erwägt.

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 26.07.2017
Rechtliche Grundlage sind die neuen EU-Anlegerschutzregelungen, die Anfang 2018 in Kraft treten, informiert die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Konkret geht es um den Vertrieb von Differenzkontrakten (CFD), binären Optionen und „Rolling Spot Forex“-Geschäften, die häufig grenzüberschreitend unter Einsatz aggressiver Marketingmethoden über Online-Plattformen angeboten werden.
Maßnahmen nicht ausreichend
Studien haben gezeigt, dass Retailkunden, die mit solchen Produkten spekulieren, im Regelfall das eingesetzte Geld verlieren. Die bisherigen Maßnahmen – wie etwa Investorenwarnungen – seien laut FMA „möglicherweise nicht ausreichend, um ein einheitliches Vorgehen der nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen und den Schutz der Anleger zu gewährleisten“.
Produktintervention ab Jänner 2018
Eine EU-weite Produktintervention würde bedeuten, dass ESMA künftig den Verkauf von bedenklichen Finanzinstrumenten bzw. bestimme gefährliche Produkteigenschaften verbieten kann. Die Produktintervention ist frühestens ab Inkrafttreten des MiFID II-Paketes am 3. Jänner 2018 möglich und muss dann alle drei Monate neu evaluiert werden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die FMA in Österreich über die gesetzlichen Instrumente für eine nationale Produktintervention verfügen.
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