Als großen Verhandlungserfolg für die Versicherungsmakler sieht Dr. Klaus Koban, Leiter des Arbeitskreises Recht im Fachverband der Versicherungsmakler, die Umsetzung der IDD in nationales Recht, die gestern Nacht im Parlament beschlossen wurde.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 13.12.2018
„Aus meiner Sicht hat der Fachverband der Versicherungsmakler sehr gute Arbeit geleistet hat. Es ist ein großer Verhandlungserfolg, wir haben letztlich alles geschafft, von der Erhaltung des Provisionssystems bis zur Statusklarheit und der Tatsache, dass die Weiterbildung in der Kompetenz des Fachverbands liegt“, sagt Koban.
In der gestrigen Nationalratssitzung hatten die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ noch Änderungsanträge zur Gewerbeordnung eingebracht. Die beiden wesentlichsten: Die Weiterbildungsverpflichtung für Mitarbeiter kann zur Gänze durch interne Schulungen abgedeckt werden. Die Verpflichtung, die Hälfte der jährlichen 15 Stunden Weiterbildung bei externen Bildungsanbietern zu absolvieren, betrifft nur noch die Gewerbeinhaber. Weitere Änderung gegenüber der Regierungsvorlage: Die Nachdeckung in der Berufshaftpflichtversicherung muss in Zukunft unbefristet gelten.
Interne Ausbildungen „vernünftiger und richtiger Schritt“
Klaus Koban sieht beide Änderungen positiv: „Die beiden Änderungen, besonders jene zur Weiterbildungsverpflichtung, sind sehr zu begrüßen, weil die externen Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem für größere Unternehmen eine große finanzielle Belastung gewesen wären und in den Maklerhäusern ohnehin fachlich gut geschultes Personal zur Verfügung steht. Die interne Ausbildung ist daher aus meiner Sicht ein vernünftiger und richtiger Schritt. Der Fachverband der Versicherungsmakler hatte dies bereits im Vorfeld massiv gefordert, damit die Mitgliedsunternehmen nicht mit überbordenden Kosten für die Mitarbeiterbildung belastet werden.“
Unbefristete Nachdeckung
Die unbefristete Nachdeckung entspreche – so Koban – vielen anderen Gesetzen, etwa jenen für Ärzte, Notare und andere rechtsberatende Berufe. Es sei daher absolut gerechtfertigt und sinnvoll, dass das auch bei den Versicherungsmaklern passiert; die eigenen Mitglieder sollen schließlich auch für sich selbst die bestmögliche Haftpflichtdeckung haben. „Es ist vor allem ein Vorteil, wenn Makler ihren Beruf aufgeben und nach langer Zeit aus ihrer Haftung mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden“, so Koban .Diverse Vorgänge in der jüngeren Vergangenheit – insb. im Bereich der Lebensversicherungen - hätten gezeigt, dass Schadenersatzansprüche gegen Versicherungsvermittler bisweilen erst viele Jahre nach der Beratung und Vermittlung geltend gemacht werden. Insofern sei es doch sehr verwunderlich, dass sich nicht auch díe Gewerblichen Vermögensberater für eine derartige umfassende Haftpflicht-Lösung stark gemacht haben.
Der Fachverband sei derzeit im Gespräch mit dem Wirtschaftsministerium, um Details über den Lehrplan abzuklären: „Der Lehrplan muss ja dem Wirtschaftsministerium vorgelegt werden und vom Ministerium abgesegnet werden. Die Details werden derzeit gerade diskutiert, sowohl mit den Agenten als auch mit dem Ministerium.“
Foto: Dr. Klaus Koban (2. von links) bei einer Diskussion mit Versicherern und Versicherungsmaklern beim AssCompact Trendtag 2018.
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren