In die finale Abstimmung ist gestern die neue EU-Vermittlerrichtlinie IDD gegangen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 25.11.2015
Die neue EU-Vermittlerrichtlinie hat gestern, Dienstag, eine weitere Hürde auf dem Weg zur Umsetzung genommen. Das Europäische Parlament hat die IDD (vormals IMD2) mit großer Mehrheit abgesegnet. Nun muss die Vermittlerrichtlinie binnen 24 Monaten in nationales Recht integriert werden.
Das „Kompromisspapier“ zur IDD steht seit den sogenannten Trilog-Verhandlungen im Juli 2015 fest. Die wichtigsten Inhalte:
1. Anwendungsbereich mit Ausnahmen für nebenberufliche Vermittlung, Flat Rate und Pro Rata Versicherung
2. Registrierung: EIOPA als Schnittstelle für Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
3. Erhöhte Qualifikationsanforderung bei ersten Registrierung im Heimatmitgliedstaat; z.B. Mitsprachesprecht der Mitgliedstaaten bei Aus- und Weiterbildung
4. Kein generelles Provisionsverbot bzw. eine Provisionsoffenlegung, wobei die Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer strengeren Regulierung haben
5. Grundformat des Produktinformationsblattes basiert auf Vorschlägen von EIOPA
6. Offenlegung der Gesamtkosten bei Lebensversicherungsprodukten
7. kein Provisionsverbot für anlagebasierte Versicherungsprodukte; die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit ein solches einzuführen
8. Übergangsfrist für die Umsetzung ins nationale Recht von 24 Monaten
9. Außergerichtliche Streitbeilegung
10. Stärkung des Verbraucherschutzes durch gleiches Schutzniveau auf allen Versicherungsvertriebskanälen
Bei der IDD handelt es sich um einen Mindeststandard, die Nationalstaaten können bei der Umsetzung in nationales Recht strengere Regeln festlegen. EU Abgeordneter Mag. Othmar Karas nannte als Vorteile der IDD den besseren Konsumentenschutz, eine bessere Transparenz und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Kulturen der Mitgliedstaaten. Karas ist überzeugt, dass ein allgemeines Provisionsverbot den Wettbewerb verzerrt bzw. sogar erschwert hätte.
Fachverbandsobmann Stellvertreter und Arbeitskreisleiter für europäische Angelegenheiten, Christoph Berghammer, ist zufrieden über den Ausgang der Abstimmung: „Der Einsatz gegen das angedrohte Provisionsverbot sowie die Provisionsoffenlegung haben sich gelohnt und wir konnten die Interessen der Versicherungsmakler auf europäischer Ebene hervorragend durchsetzen.“
„Die wesentlichen Punkte der IDD, wie erhöhte Transparenz und Verbraucherschutz unterstreichen die grundlegende Arbeit der Versicherungsmakler. Damit werden Vertrauensverhältnisse geschaffen und schließlich agiert der Makler in seinem täglichen Geschäft immer für den Kunden“, so Bundesobmann Akad. Vkfm. Gunther Riedlsperger.
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