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OGH aktuell - neue Entscheidungen

OGH aktuell - neue Entscheidungen

25. Februar 2025

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2 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

AssCompact berichtet in Kooperation mit versdb-Gründer Ewald Maitz, MLS über aktuelle und branchenrelevante OGH-Urteile.

Artikel von: Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Serienschaden

Dem vom VN gegen seine frühere Hausverwaltung aufgrund von ihm behaupteter Schlechterfüllung des Hausverwaltervertrags geführten Verfahren lag unter anderem die behauptete unzureichende Sicherheitsüberprüfung nach der ÖNORM B1300 zugrunde. Denselben inhaltlichen Vorwurf erhob der VN gegen das von dieser Hausverwaltung im Rahmen ihrer Tätigkeit für den VN mit dieser Sicherheitsüberprüfung beauftragte Unternehmen, weshalb beide Themenkomplexe einem einheitlichen Geschehnisablauf entspringen und damit auch einen einheitlichen Lebensvorgang darstellen. Es liegt ein Serienschaden vor.

versdb 2025, 5
Rechtsschutz
7Ob154/24h

§ 27 KHVG nicht analog auf Ärzte Pflichthaftpflichtversicherung anwendbar

Eine analoge Anwendung der in § 27 KHVG angeordneten Hemmung der Verjährung kommt für die Pflichtversicherung von Ärzten nicht in Betracht.

versdb 2025, 6
Haftpflicht
7Ob204/24m

Verjährung Pflichtversicherung

Die VN erhielt am 7. November 2019 durch die gutachterliche Stellungnahme Kenntnis vom Eintritt des Schadens, verursacht durch den sie behandelnden Zahnarzt. Nach dem Erstgespräch am 9. März 2020 mit dem Klagevertreter erfolgte am 22. Juni 2020 in dem – bereits seit 21. März 2019 anhängigen – Konkursverfahren die Anmeldung der Forderungen. Schon zum damaligen Zeitpunkt wäre es der rechtsfreundlich vertretenen VN ohne nennenswerte Mühe möglich gewesen, die für eine erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendige Voraussetzung der Person des Pflichthaftpflichtversicherers nach § 26c ZÄG durch eine entsprechende Anfrage bei der Zahnärztekammer in Erfahrung zu bringen. Gründe für ein Zuwarten bis Februar/März 2023 sind nicht ersichtlich. Die Verjährung war daher bereits zum Zeitpunkt des erstmaligen Aufforderungsschreibens an den Versicherer im Oktober 2023 eingetreten.

versdb 2025, 6
Haftpflicht
7Ob204/24m

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