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Schaden/Unfall: Produkte „prospekttauglicher“, aber immer noch lückenhaft

Schaden/Unfall: Produkte „prospekttauglicher“, aber immer noch lückenhaft

29. Juli 2016

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

„Echte Innovationen“ lasse die Eigenheim- und Haushaltsversicherung vermissen, so Akad. Vkfm. Peter Schernthaner, Fachvorstand der EFM Versicherungsmakler AG. Auch in der Unfallversicherung gebe es Luft nach oben – zu veraltet seien viele Standards. Im Rahmen des AssCompact August-Schwerpunkts Schaden/Unfall erklärt er, wo für ihn der größte Aufholbedarf besteht.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 29.07.2016

Auch wenn sich in der Produktentwicklung – „sicher auch auf Drängen von Versicherungsmaklern“ – einiges getan habe: „Echte Innovationen gab es allerdings in den letzten Jahren nicht“, so Schernthaner. Zwar seien die meisten Produkte mit zahlreichen Deckungserweiterungen „prospekttauglicher“ geworden, dennoch seien viele Deckungen für Kunden noch nicht zufriedenstellend gelöst. „Nach wie vor gibt es zahlreiche Lücken, die für den Versicherungsnehmer unverständlich sind.“ Das betreffe beispielsweise den Umfang der versicherten Sachen in der Haushaltsversicherung, etwa wenn der Wohnungsinhalt im Keller gar nicht oder nur teilweise inkludiert ist.

Andererseits ortet Schernthaner auch „erste gute Ansätze“ in der Produktentwicklung. „Sinnvoll für Kunden und Versicherer wären ‚All Risk‛ Produkte mit einem höheren Selbstbehalt, die auch ‚alle Sachen‛ versichern. Denn gerade bei Sachen im Freien am Grundstück gibt es zahlreiche Lücken bei bestehenden Produkten.“

„Veraltete Formulierungen haben in modernen Produkten nichts verloren“

In der Unfallversicherung sollten die Anbieter laut Schernthaner auf „solide“ Produkte setzen. „Der Kunde hat nichts davon, wenn er bei einem Knochenbruch zwar 500 Euro erhält, dann aber nach einem schweren Unfall im Klettergarten im Urlaub keine Leistung bekommt, weil dieses Risiko vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.“ Kritisch sieht der EFM-Fachvorstand, „dass Sehnen-, Bänderrisse, Meniskusverletzungen o. ä. nur aufgrund des Abweichens vom geplanten Bewegungsablauf versichert sind oder gar nur, wenn äußere Verletzungen sichtbar sind. Diese veralteten Formulierungen haben in modernen Unfallversicherungsprodukten nichts mehr verloren.“ Auch eine fixe Grenze von 0,8 Promille für Unfälle unter Alkoholeinfluss stelle den Versicherten schlechter als es der OGH tun würde. „Der setzt die Grenzen weit höher an, wenn keine fixe Promillegrenze vereinbart ist.“

Preis-Leistungsverhältnis in Schieflage

Vermittlern rät Schernthaner, noch viel mehr Augenmerk auf das Kleingedruckte zu legen, „da sich darin zunehmend schwerwiegende Fallen verbergen, die zu erkennen sich Kunden von uns zu Recht erwarten.“ Das Preis-Leistungsverhältnis neige sich auffälliger als bisher „in Richtung Leistung“ – es werde „eines Paradigmenwechsels bedürfen, wenn wir Produkte bewerten. Besonders preisgünstige Produkte als augenfällige Schnäppchen (auch auf Internetvergleichsplattformen als solche vorgereiht) können sonst zur teuren Anschaffung mutieren und mit einem Aha-Effekt bei Kunden und Beratern den Weg vor Gericht einleiten.“

Den gesamten Artikel lesen Sie in der kommenden AssCompact-Ausgabe.

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