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Versicherungsmakler werfen Versicherern mangelnde Kooperation vor

Versicherungsmakler werfen Versicherern mangelnde Kooperation vor

09. April 2020

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5 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Mangelnde Kooperationsbereitschaft werfen die neuen Fachgruppenobmänner der Versicherungsmakler den Versicherern und dem VVO vor. In Zeiten der Coronavirus-Pandemie die gemeinsamen Kunden zu unterstützen sei offenkundig nicht das Erstreben des VVO, so Fachverbandsobmann KR Christoph Berghammer.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 09.04.2020

„Wir haben von Beginn an versucht, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen, Kommunikation mit allen Beteiligten in der Versicherungsbranche gesucht, jedoch nur bei den Agenten und Finanzdienstleistern Gehör und Zusammenhalt gefunden, während unsere Ansinnen von der Versicherungsunternehmen und deren Interessenvertretung weitgehend negiert worden sind. Eine gemeinsame Presseaussendung, wie von uns angestrebt, wurde vom Präsidium des VVO ohne jegliche Begründung abgelehnt“, so Christoph Berghammer in einem Sondernewsletter des Fachverbands an seine Mitglieder heute Vormittag.

Offener Brief an die Versicherer und den VVO

„In den letzten Tagen und Wochen wurde seitens der gesetzlichen Interessenvertretung der österreichischen Versicherungsmakler mehrmals versucht, gemeinsam mit dem österreichischen Versicherungsverband und den Versicherungsunternehmen positive Botschaften an unsere gemeinsamen Kunden zu transportieren. Unser Vorschlag etwa einer gemeinsamen Presseaussendung wurde ohne nähere Begründung eine Absage erteilt. Ein daran anschließender persönlicher Brief des Fachverbandsobmanns an den VVO und dessen Präsidenten blieb bis heute unbeantwortet“, heißt es in dem offenen Brief aller neun Fachgruppen-Obleute an die Versicherer und den VVO.

Und weiter: „Wir kommen nicht umhin, diese Gesprächs- und Kooperationsverweigerung als einen Bruch des partnerschaftlichen Umgangs zu uns Versicherungsmaklern zu deuten. Aber noch mehr: Es fehlt aus unserer Sicht offenkundig an jeglichen Solidaritätsgedanken seitens der österreichischen Versicherer, die uns in diesen Zeiten andere Branchen vorleben und die für unsere Kunden so dringend notwendig wären.“

Was die Versicherungsmakler kritisieren:
  • Während in der gesetzlichen Sozialversicherung Beitragsstundungen und dgl. gewährt und dennoch ihre Leistungen uneingeschränkt erbracht werden, habe sich der VVO und die Versicherungsunternehmen gegen eine kundenorientierte zeitlich limitierte Änderung der Regelungen zum Folgeprämienverzug ausgesprochen, um weiterhin Leistungsfreiheit einwenden und Deckungsablehnungen aussprechen zu können;
  • Während diverse Versicherungsunternehmen in den letzten Jahren im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenzen Rekordumsätze und –gewinne vermeldet haben, seien aktuell wenig Anzeichen von Solidarität erkennbar;
  • Während einige Versicherer dieser Tage in großflächigen Inseraten ihre vermeintliche Kundenorientierung zur Schau stellen, zeige sich in der Praxis wenig Entgegenkommen, wenn es um Versicherungsleistungen an die Kunden geht;
  • Während es in Bayern zur Betriebsunterbrechungsversicherung positive Lösungsansätze hinsichtlich der Versicherungsleistungen an betroffene Unternehmen gebe, scheinen sich österreichische Versicherer in dieser für viele Unternehmen wichtigen Sparte als Pauschalleistungsverweigerer hervortun zu wollen;
  • Während es für Kfz-Zulassungsstellen einen einheitlichen Notbetrieb gibt legen einzelne Versicherungsunternehmen die Kriterien der Notwendigkeit einer Kfz-Zulassung derart eigen aus, sodass es zu Wettbewerbsverzerrungen komme.
Was die Versicherungsmakler fordern:

Die Obleute der Fachgruppen der Versicherungsmakler fordern die Versicherungsunternehmen sowie den VVO erneut auf, gemeinsam ein partnerschaftliches Zeichen der Solidarität zu setzen und folgende Themen im Interesse aller Kunden umzusetzen:

  • Keine Einwendungen der Leistungsfreiheit infolge unverschuldetem Prämienverzugs der Versicherungsnehmer durch Covid 19;
  • Einheitliche Auslegung der Kriterien zur Kfz-Anmeldung;
  • Garantien dahingehend, dass Lebensversicherungen mit Rechnungszinns größer 0 nach Prämienfreistellungen bei Aktivierungen wieder in den Erstzustand rückgeführt werden (Kein Verlust des Rechnungszinns);
  • Garantien dahingehend, dass Krankenversicherungen nach Konvertierung in einen billigeren Tarif durch Covid 19 wieder in den besseren Tarif rückgeführt werden können trotz zwischenzeitlicher Erkrankung ohne Gesundheitsprüfung;
  • Erklärung an die Presse, dass alle Änderungen im Bereich Versicherung nach eingehender Beratung erfolgen sollte!

„Wir Versicherungsmakler verstehen uns jedenfalls als Konsumenten-/Kundenschützer, welche Solidarität und Zusammenarbeit in der Branche zum Wohle unserer Klienten fordern und unterstützen“, heißt es in dem offenen Brief abschließend.

Noch kein Statement des VVO

AssCompact hat den VVO um ein Statement zu den genannten Vorwürfen gebeten. Bis Redaktionsschluss ist eine Stellungnahme nicht eingetroffen. Ein Statement wurde für den Lauf des Nachmittags angekündigt. Wir werden im morgigen Newsletter über die Reaktion des VVO berichten.

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