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Warum nicht auch eine „Vollkasko“ für die eigene Gesundheit?

Warum nicht auch eine „Vollkasko“ für die eigene Gesundheit?

23. März 2016

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2 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Der Staat zieht sich immer weiter aus seiner sozialen Verantwortung zurück. Michael Miskarik, Niederlassungsleiter der HDI Lebensversicherung AG in Österreich, fordert daher: Diese Lücke muss durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz geschlossen werden.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 23.03.2016

Es ist ein Risiko, das jeden treffen kann, und dennoch: „Das Thema Berufsunfähigkeit wird in der Kundenberatung leider sehr oft vernachlässigt“, sagt Miskarik im AssCompact-Interview. Gerade für junge Familien könne sich die Lebenssituation von einem Tag auf den anderen dramatisch verändern, wenn der Familienvater nicht mehr arbeiten kann. „Im Extremfall wird der Kredit für das neue Zuhause fällig gestellt – ein Szenario, das ich im Laufe meines Berufslebens leider schon öfters beobachten musste und vor dem wir unsere Kunden gerne schützen wollen“, so Miskarik.

„BU muss zum fixen Bestandteil im Beratungsprozess werden“

Wie sollte Berufsunfähigkeit in die Kundenberatung eingebaut werden? Miskarik ist überzeugt: „BU-Aufklärung muss zu einem fixen Bestandteil in einem standardisierten Beratungsprozess werden.“ Wenn es um das neue Auto gehe, denke jeder sofort an eine Vollkasko-Versicherung – warum nicht auch bei privater Vorsorge?

Womöglich, weil diese Gefahren in der Wahrnehmung vieler Menschen „eh nur die anderen“ treffen. Diese Einstellung lässt sich leicht entkräften: „Das beste Gegenargument sind die offiziellen BU-Zahlen in Österreich: Tatsächlich gibt es hierzulande rund 175.000 Personen, die eine Invaliditätspension beziehen.“ Zudem sind bestimmte Berufsgruppen besonders gefährdet. „Ich denke hier an Ärzte, Pflegepersonal aber auch an Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder mit Kindern arbeiten. Für sie stellen Infektionskrankheiten eine große Gefahr dar – in vielen Berufen gibt es sogar ein Beschäftigungsverbot“, so Miskarik.

Mehr dazu lesen Sie im Interview mit Michael Miskarik in der AssCompact April-Ausgabe. 

 

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