Im Fall von Berufsunfähigkeit geht es nicht nur um die Gesundheit, sondern oft auch um die finanzielle Existenz des Kunden. Eine große Verantwortung für Vermittler. Der Berliner Rechtsanwalt Norman Wirth erklärt, warum er dabei zu einer Rechtsschutzversicherung rät.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 22.04.2016
„Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es rein wirtschaftlich für beide Parteien um sehr viel Geld. Der Versicherer prüft verständlicherweise seine Eintrittsverpflichtung daher sehr gründlich“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht. Zudem seien bestimmte Krankheiten – vor allem psychischer Natur – nicht immer eindeutig zu beweisen „Diese gegensätzlichen wirtschaftlichen Interessen einerseits, verbunden mit einem sehr komplexen Versicherungsprodukt und einem schwer zu erkennenden Versicherungsfall andererseits, führen zu einem besonders hohen Streitpotenzial – was in unserer anwaltlichen Praxis deutlich spürbar ist.“ Darum sollte laut Wirth darauf geachtet werden, dass dem Kunden im Streitfall eine Rechtsschutzversicherung zur Verfügung steht.
Ablehnung? Ein Gerichtsprozess kann teuer werden
Angenommen, der BU-Versicherer lehnt die Leistung endgültig ab. Wenn der Kunde eine Klage einreicht, im Gerichtsprozess aber seinen erhofften Anspruch nicht durchsetzen kann, wird es teuer. „Dann muss der Versicherungsnehmer das Gericht (Gerichtskosten), die beteiligten Anwälte und alle Sachverständigen oder Zeugen bezahlen, möglicherweise sogar für zwei oder drei gerichtliche Instanzen. Dieses sogenannte Prozessrisiko kann relativ schnell fünfstellige Beträge erreichen“, so Wirth. Daher seine klare Empfehlung: Rechtsschutzversicherung.
Risiko Vertragsanfechtungen
Ein zweites Problem: Der Versicherer stellt im Leistungsfall fest, dass die Antragsfragen nicht vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Für den Kunden entfällt somit häufig die Versicherungsleistung.
„Unabhängig davon, dass der Kunde bei den Gesundheitsfragen natürlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen muss, lässt sich dieses Risiko weiter minimieren, wenn man dem Versicherer bei Antragstellung für den erfragten Zeitraum zum Beispiel die Patientenakte des Hausarztes oder der Krankenversicherung zur Verfügung stellt“, sagt der Rechtsanwalt. Das mag vielleicht zu längeren Bearbeitungszeiten, Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen führen. „Es schafft aber höchstmögliche Transparenz und für alle Beteiligten die höchstmögliche Sicherheit dafür, dass ein bestandssicherer Versicherungsvertrag geschlossen wird.“
Rechtliche Unterstützung sorgt für einen einwandfreien Leistungsantrag
Im Versicherungsfall sei der Leistungsantrag laut Wirth aus Sicht des Kunden die erste Hürde. „Dieser ist regelmäßig sehr umfangreich und überfordert nicht nur die in dieser Situation aus gesundheitlichen Gründen sowieso schon extrem gestressten Versicherungsnehmer, sondern zuweilen auch die Vermittler.“ Bereits hier sei es sinnvoll, einen Anwalt heranzuziehen. So mindert der Vermittler sein Haftungsrisiko und der Kunde stellt sicher, dass alle Details beachtet werden.
Leistungsanträge werden oft negativ beschieden, weil dem Versicherer etwa die Anforderungen an die letzte berufliche Tätigkeit nicht hinreichend klar waren, sich aus den Arztberichten nicht schlüssig die Berufsunfähigkeit ergab oder bei Selbstständigen schlicht wirtschaftliche Kennzahlen nicht vernünftig aufbereitet wurden. Diese und andere „Fehler“ lassen sich mit rechtlicher Hilfe vermeiden.
Und schlussendlich stellt der Rechtsanwalt klar: „In jedem Fall einer nicht klar nachvollziehbaren bzw. nicht überzeugenden Leistungsablehnung seitens der Versicherung sollte umgehend anwaltlicher Rat bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht eingeholt werden.“
Quelle: AssCompact Deutschland, bearbeitet durch Redaktion Österreich
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