Rainer U., passionierter Technikfan, spitzt schon lange auf das neueste Tablet. Als er es in einem Online-Shop zu relativ günstigen Konditionen findet, wartet er nicht lange. Er bestellt sofort und tätigt die geforderte Vorauszahlung in der Höhe von 650 Euro.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 15.11.2016
Doch zwei Tage später wird die Vorfreude auf das neue Gadget getrübt: Der Online-Shop kann das Gerät leider nicht liefern, die Vorauszahlung wird storniert und Rainer U. soll sein Geld zurückbekommen. Als auch eine Woche später immer noch kein Zahlungseingang bei seinem Konto aufscheint, schreibt er an den Online-Shop. Erfolglos, eine Antwort bleibt aus.
Schon einmal hat ihm in einem ähnlichen Fall seine D.A.S. Rechtsschutzversicherung helfen können, erinnert sich U. und fischt seine D.A.S. Kundenkarte aus dem Portemonnaie. Er wählt die Nummer des RechtsService-Zentrums OST und erklärt der Juristin sein Anliegen. Diese bietet an, selbst ein Schreiben im Rahmen der D.A.S. Direkthilfe® an den Online-Shop zu schicken, um die Zurückzahlung zu fordern. Rainer U. nimmt das Angebot gerne an und hofft auf ein erfolgreiches Ergebnis.
Tatsächlich lässt die gute Nachricht nicht lange auf sich warten: Schon am nächsten Tag erhält Rainer U. eine Bestätigung, dass der Betrag soeben zur Bezahlung auf sein Konto angewiesen wurde.
Deshalb Rechtsschutz:
Als Privatperson verzweifelt man in solchen Situationen rasch, wenn man sein Recht nicht durchsetzen kann. Vor allem dann, wenn es um höhere Geldbeträge geht und man trotz Urgenzen keine Chance sieht, sein Geld zurück zu bekommen. Mit einer Rechtsschutzversicherung hat man in diesen Auseinandersetzungen eine kompetente juristische Unterstützung an der Seite, die einem zu seinem Recht verhilft oder Unrecht abwehrt. Dank der D.A.S. Direkthilfe® geht dies sogar ohne Anwalt oder nervenaufreibenden bürokratischen Aufwand.
von der D.A.S. Rechtsschutz AG
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