zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Wiener Städtische: Drohnen richtig versichern

Wiener Städtische: Drohnen richtig versichern

13. Februar 2017

|

3 Min. Lesezeit

|

News-Versicherungen

Drohnen kommen immer häufiger zum Einsatz – ihr Risiko wird jedoch in vielen Fällen unterschätzt. Welche Kategorien es gibt und welche Bewilligungen und Versicherungen dafür nötig sind, erklärt die Wiener Städtische in einer Aussendung.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 13.02.2017

Zwischen 50.000 und 100.000 Drohnen kursieren laut Schätzungen in Österreich. „Die Besitzerinnen oder Besitzer sind sich der Gefahren, die Drohnen mit sich bringen können, vielfach nicht bewusst“, sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung.

Haftpflichtversicherung für Klassen 1 und 2 verpflichtend

Drohnen werden in mehrere Klassen eingeteilt: Spielzeuge, Flugmodelle (ohne Kamera) sowie unbemannte Luftfahrzeuge der 1. und 2. Klasse. Die meisten Hobby- und Freizeitdrohnen im Handel fallen in die Kategorie der Klasse 1. Generell gilt: Für alle Drohnen, die nicht als Spielzeug (bis 250 g) definiert sind, besteht Versicherungspflicht. Sobald sie für Foto- und Filmflüge verwendet werden, müssen sie auch durch die Austro-Control bewilligt werden.

Jahresprämie zwischen 130 und 175 Euro

Die Wiener Städtische versichert sämtliche Flugmodelle – also solche, die ausschließlich zum Fliegen gedacht sind – und Drohnen der Klasse 1 mit der notwendigen Bewilligung der Austro-Control. Die Drohnenversicherung ersetzt Sach- und Personenschäden durch Drohnen. Die Prämien bewegen sich zwischen 130 und 175 Euro jährlich – je nachdem, ob privat oder gewerblich genützt – für eine Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro.

Drohnen-Kategorien im Überblick
  • Kleine Drohnen mit höchstens 250 g Abfluggewicht sind als „Spielzeug“ klassifiziert. Sie müssen eine maximale Flughöhe von 30 Metern einhalten und sind nicht versicherungspflichtig.
  • Flugmodelle unter 25 kg sind kein Spielzeug, es besteht Versicherungspflicht und sie unterliegen dem Luftfahrtgesetz.
  • Für Flugmodelle über 25 kg und Drohnen der Klasse 1 besteht Versicherungspflicht, sie unterliegen dem Luftfahrt-Gesetz und benötigen eine Bewilligung durch die Austro-Control. Die Austro-Control legt die Verwendung, das Einsatzgebiet und die Piloten fest. Das Flugobjekt muss mit freiem Auge sichtbar sein.
  • Drohnen der Klasse 2 versichert die Wiener Städtische nicht. Das sind solche, die selbstständig im Flug verwendet und ohne Sichtverbindung betrieben werden, etwa wenn der Pilot in Wien sitzt und die Drohne Stromleitungen in Tirol abfliegt.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)