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ÖVT: Honorar für Fremdschaden-Regulierung

ÖVT: Honorar für Fremdschaden-Regulierung

02. September 2016

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1 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Zunächst lehnte der Unfallversicherer ab, doch letztlich ging das Gerichtsverfahren zugunsten des Kunden aus. Der Versicherungstreuhänder erzielte eine Versicherungsleistung und erhielt ein Erfolgshonorar. Wie das Honorarsystem funktioniert, erklärt der ÖVT -Verband Österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten beim AssCompact Trendtag.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 02.09.2016

Ein Musiker erlitt zwei Unfälle. Seine Unfallversicherung lehnte jedoch aufgrund eines ärztlichen Gutachtens sämtliche Leistungen ab. Als der Musiker daraufhin den ÖVT-Versicherungstreuhänder kontaktierte, übernahm ein Tiroler Mitglied die komplexe „Fremdschadenregulierung“. Nachdem er weitere Gutachter hinzugezogen hatte, konnte der Versicherungstreuhänder letztlich eine Versicherungsleistung von 72.000 Euro aus dem zunächst scheinbar aussichtslosen Fall für seinen Klienten lukrieren. Das Erfolgshonorar von 10.368 Euro inkl. MwSt. wurde vom LG Innsbruck rechtskräftig anerkannt.

„Immer wieder versuchen Schadensachbearbeiter den Honoraranspruch z.B. aus einem Haftpflichtschaden mit abenteuerlichen Argumenten abzulehnen“, heißt es in einer Aussendung des ÖVT. Mittlerweile sammle der Verband die ihm zur Verfügung gestellten Urteile, um die Mitglieder in der Argumentation zu unterstützen.

Mehr Informationen zum ÖVT-Honorarsystem erhalten Interessierte am AssCompact Trendtag am 29. September in der Pyramide Wien/Vösendorf am ÖVT-Messestand Nr. 1.

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