Besser eine klassische Lebensversicherung abschließen oder in Fonds investieren? Beides ist möglich, sagt ERGO Österreich mit einer neuen Vorsorgelösung.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 18.02.2016
ERGO Österreich bringt eine Kombination aus klassischer und fondsgebundener Lebensversicherung auf den Markt. Kunden haben dabei „uneingeschränkte monatliche Umschichtungsmöglichkeiten zwischen beiden Welten, der klassischen und jener der Fonds“, so Mag. Josef Adelmann, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung.
Mit „ERGO fürs Leben“ können Kunden ihre Vorsorgekonzepte selbst gestalten und rasch anpassen – sollten sich die Finanzmärkte, die Produktpräferenzen (mehr Sicherheit über Zinsprodukte oder mehr Ertragschancen über Aktienmärkte) oder die persönliche Lebenssituation ändern. Selbst zu entscheiden ist auch, wie viel Prozent der monatlichen Prämie in den klassischen bzw. fondsgebundenen Teil investiert werden.
Zusatzleistungen bei Arbeitsunfähigkeit
Bei Krankheit oder Unfall ist eine Entgeltfortzahlung von zehn Wochen gesetzlich geregelt. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger dauern, übernimmt ERGO die Prämie ab der 11. Woche der vollständigen Arbeitsunfähigkeit, bis die Arbeit wieder aufgenommen werden kann – oder im ungünstigsten Fall bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei Herzinfarkt oder Schlaganfall zahlt ERGO einen einmaligen Unterstützungsbeitrag von 3.000 Euro. Diese Leistungen sind fix inkludiert.
Als wählbare Zusatzversicherung ist ein Prämienerlass bei Arbeitslosigkeit möglich. Für den schlimmsten Fall kann der Kunde seine Angehörigen mit einer Risikozusatzversicherung finanziell absichern.
Prämien an finanzielle Situation anpassbar
Die Prämienzahlung ist unabhängig von der gewählten Anlageform flexibel gestaltbar. Möglich sind entweder monatliche (mind. 35 Euro pro Monat), viertel-, halbjährliche oder jährliche Prämien oder auch eine Einmalzahlung (mind. 3.500 Euro). Es können auch einmalige Zuzahlungen oder eine jährliche Prämienerhöhung vereinbart werden.
Bei bestimmten Lebensereignissen wie Karenz, Präsenz- oder Zivildienst, Jobverlust, Scheidung sowie Pflege oder Tod eines nahen Angehörigen steht dem Kunden eine Prämienpause bis zu 24 Monaten offen. Der vereinbarte Ablebensschutz bleibt trotz Prämienpause in voller Höhe aufrecht.
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