Kreditvermittler haben in einigen Wochen neue Richtlinien zu beachten. Welche das sind, ist auf der neuen Webseite des Fachverbandes Finanzdienstleister Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zu sehen.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 18.02.2016
„Denn ab 21. März gelten für die Kreditvermittlung – sowohl von Personal- als auch von Hypothekarkrediten – neue Rechtsvorschriften“, so Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister.
Auf der Info-Website sind unter anderem zu finden: ein umfassender Info-Artikel, Checklisten, Beispiele und Vordrucke individualisiert für die Kreditvermittlungsvarianten „Gebunden“, „Ungebunden“ oder „Unabhängig“.
Dolzer: „Es ist mir ein persönliches Anliegen, unsere Mitgliedsbetriebe früh und umfassend über die gesetzlichen Änderungen zu informieren.“
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