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EU-Richtlinie für Pensionskassen: Österreich gut aufgestellt

EU-Richtlinie für Pensionskassen: Österreich gut aufgestellt

15. Februar 2017

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3 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Die Vorgaben einer neuen EU-Richtlinie habe man in Österreich schon seit Jahren umgesetzt, zeigen sich Vertreter der Pensionskassen zuversichtlich. Das geplante europäische Pensionsprodukt hält man für verzichtbar – ebenso wie „eine immer größere Flut an europäischen Regelungen“.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 15.02.2017

Die EU-Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (IORP II) wurde Ende Dezember erlassen und ist innerhalb von 24 Monaten umzusetzen. „Die österreichischen Pensionskassen entsprechen schon jetzt großteils den Anforderungen der IORP II-Richtlinie und sind ein Vorreiter moderner Entwicklungen der betrieblichen Altersvorsorge“, sagt Christian Böhm, Obmann-Stv. des Fachverbandes der Pensionskassen.

Österreich sei „Europameister“

Zentral ist die generationenübergreifende Gerechtigkeit: Institutionen müssen so aufgestellt sein, dass alle Leistungsberechtigten eine lebenslange und sichere Rente erhalten. Dies sei den österreichischen Pensionskassen „seit jeher ein wichtiges Anliegen“, sagt Böhm – hier erfülle man seit Jahren die europäischen Anforderungen. Auch Nachhaltigkeit und ökologische wie soziale Faktoren sind laut neuer Richtlinie zu beachten. Diese und auch die meisten Anforderungen an Information, Transparenz, Qualifikation, Sicherheit und persönliche Zuverlässigkeit, interner Kontrolle und Aufsicht würden die heimischen Pensionskassen laut Böhm bereits jetzt einhalten: „Wir sind hier Europameister.“

„Künstliche Erfindung eines Pensionsprodukts nicht erforderlich“

Derzeit läuft auf europäischer Ebene eine Initiative zur Entwicklung eines europäischen, individuell-privaten Pensionsprodukts (Pan-European Personal Pension Product). Das PEPP soll von allen nach EU-Richtlinien konzessionierten Finanzdienstleistern angeboten werden können. Zur konkreten Gestaltung gibt es von der Europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA nur wenige Vorgaben, auch die Auszahlung einer lebenslangen Rente ist nicht vorgesehen. Die „künstliche Erfindung“ eines Pensionsprodukts hält Böhm für „nicht erforderlich, weil die österreichischen Pensionskassen alle Erfordernisse bieten und vor allem sozialrechtliche Aspekte wie die Auszahlung einer lebenslangen Rente garantieren.“

Die zweite Säule solle „attraktiver gestaltet“ anstatt weiter „mit überbordenden Bestimmungen belastet werden“, kritisiert Dr. Fritz Janda, Geschäftsführer des Fachverbandes der Pensionskassen. „Eine immer größere Flut an europäischen Regelungen hilft weder den Pensionisten noch dem System“.

 

 

 

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