Nicht nur Top-Manager, sondern Führungskräfte auf vielen Ebenen tragen Verantwortung für das Verhalten ihrer Mitarbeiter. „Auch wenn sie selbst ihre Arbeit gewissenhaft erledigen, müssen sie unter Umständen nicht nur mit dem Privatvermögen haften, sondern riskieren sogar Geld- und Gefängnisstrafen“, weiß ROLAND-Vertriebsdirektor Mag. Ludwig H. Strobl.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 02.11.2016
Abteilungsleiter, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte, Brandschutzbeauftragte oder Filialleiter sind mit hohen Risiken konfrontiert. Beispiele aus der Praxis gibt es zur Genüge. „So wird einem Filialleiter einer Supermarktkette vorgeworfen, er habe verdorbene Lebensmittel nicht rechtzeitig aus dem Regal geräumt und es wird ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet“, schreibt Ludwig H. Strobl, Vertriebsdirektor der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Niederlassung Österreich, in der kommenden AssCompact-Ausgabe.
Ein anderer Fall: Eine Betonwand stürzt um, die Trümmer durchbrechen die Wand eines Hotelpersonalhauses. „Da der verantwortliche Baupolier die Arbeiten auf der Baustelle nicht kontrolliert haben soll, fordern die vier Verletzten nun Schmerzensgeld von ihm. Oder ein Prokurist wird fristlos entlassen, weil ein Strafverfahren wegen eines Finanzvergehens eingeleitet wurde.“
Privat-Rechtsschutz nicht ausreichend
Strobl warnt: „Sich bei diesen Risiken auf den Privat-Rechtsschutz zu verlassen, wäre ein folgenreicher Fehler!“ Denn die meisten rechtlichen Risiken im Berufsalltag einer Führungskraft seien über einen Privat-Rechtsschutz nicht oder nur unzureichend abgedeckt. Eine Alternative stellt Strobl in der AssCompact November-Ausgabe vor.
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