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Gesundheitsversorgung 4.0: Wie künstliche Intelligenz Diagnostik revolutioniert

Gesundheitsversorgung 4.0: Wie künstliche Intelligenz Diagnostik revolutioniert

05. März 2018

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Medizinische Versorgung ist ein knappes Gut, mit dem man haushalten muss. Intelligente Systeme werden Diagnoseverfahren verändern – und damit auch die Ansprüche der Patienten und Versicherer.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 05.03.2018

Die Gesundheitsökonomie befasst sich mit der Frage, wie ein System ökonomischer – im Sinne des zielgerichteten Einsatzes der vorhandenen Ressourcen – gestaltet werden kann. Diagnostische Assistenten erhöhen die Produktivität des einzelnen Mediziners und somit die Effizienz sowohl staatlicher als auch privater Gesundheitsversorgung, ist Mag. Markus Waghubinger, AssCompact Investment & Finanzen, überzeugt. In der AssCompact März-Ausgabe wirft er einen Blick in die Zukunft der medizinischen Versorgung.

„Wenn wir über den Einsatz von künstlicher Intelligenz sprechen, denken viele an den Ersatz von Menschen durch Maschinen“, so Waghubinger. Dies führe aber weit an den eigentlichen Zielen und Möglichkeiten vorbei. „Denn der Mensch hat Vorzüge und Interessen, die eine Maschine nie abdecken kann.“ So könne etwa ein Arzt, der das führende kognitive Diagnostiksystem IBM Watson einsetzt, Zeit für die Diagnose sparen und den Patienten besser versorgen. „Spricht heute ein Mediziner beispielsweise 10 Minuten mit dem Patienten, um dann gemeinsam mit Kollegen in 20 Minuten eine Diagnose herzuleiten, so kann diese Zeitverteilung mit digitaler Unterstützung neu organisiert werden.“

Skalierbarkeit von Wissen – jeder bekommt den erfahrensten Arzt

Künstliche Intelligenz ist in der Lage, Daten von allen angeschlossenen medizinischen Einrichtungen zu vergleichen und Muster darin zu erkennen. „Wenn irgendwo auf der Welt 100 Menschen mit ähnlichen Symptomen an einer Krankheit erkrankt sind, erkennt ein künstlicher Diagnostiker die Parallelen auch in einem kleinen Bezirkskrankenhaus in Österreich in wenigen Sekunden.“

Ein künstlich intelligentes System kann sowohl neue Studien als auch jahrelange Erfahrung verarbeiten, sofern beides digital erfasst ist. Waghubinger: „Es wird mit einem breitflächigen Einsatz von kognitiven Diagnostiksystemen der Vergangenheit angehören, mit eindeutigen Symptomen weggeschickt zu werden.“ Die rechtliche Absicherung von Ärzten verbessere sich dadurch eindeutig. Die von Ärzten gefürchtete Haftung bei grober Fahrlässigkeit werde nur zulässig sein, wenn man unbegründet entgegen der statistisch gestützten Diagnose handle.

Datenschutz

Gesundheitsdaten müssen für die Diagnostik anonymisiert und Krankendaten generell zugriffsgeschützt sein – jedoch ohne dabei die Krankheitserkennung durch das Fehlen relevanter Informationen zu behindern. „Die bislang fast ausschließlich mit Kryptowährungen assoziierte Blockchain-Technologie ist die größte Hoffnung der Gesundheitsindustrie, diesen Spagat zu schaffen; sie wird eine gesicherte Übertragung von Daten, mit einer individuellen Zugriffsfreigabe und -protokollierung um Missbräuchen vorzubeugen, ermöglichen“, so Waghubinger.

Haftpflichtversicherer werden bestmögliche Diagnose verlangen

„Künstliche Intelligenz ersetzt den Menschen nicht, sondern hilft ihm, seine biologisch gegebenen, kognitiven Limitierungen zu überwinden“, ist Waghubinger überzeugt. Intelligente Systeme mit Zugriff auf alle verfügbaren Daten seien ein idealer Assistent mit Stärken in der Verarbeitung großer Datenmengen und in der Erkennung von enthaltenen Mustern, die die Verarbeitungsmöglichkeiten eines menschlichen Gehirns übersteigen.

„Wenn auch in Österreich noch wenig genutzt, ist diese Art der diagnostischen Unterstützung bereits in tausenden Krankenanstalten weltweit im Einsatz.“ In fünf bis zehn Jahren dürften derartige Systeme Standard sein, erwartet Waghubinger. „Die Mediziner, die mitentwickeln, fühlen sich nicht bedroht, sondern in ihrer Arbeit bestmöglich unterstützt. Es bleiben nur diejenigen auf der Strecke, die sich dagegen verwehren – „denn der Patient der nächsten Generation, aber auch die Haftpflichtversicherungen, werden die bestmögliche Absicherung der Diagnose mit statistischen Verfahren verlangen“.

Der gesamte Artikel von Markus Waghubinger erscheint in der AssCompact März-Ausgabe.

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