Mit den neuen „Standesregeln für Kreditvermittlung“ tritt der letzte Teil der Umsetzung der Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge in Kraft. Damit ist die 20 Jahre alte Personalkreditvermittlerverordnung Geschichte.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 25.04.2016
„Bei der Richtlinien-Umsetzung konnten in der Praxis gut durchführbare Regelungen erreicht werden. Wir danken dem Wirtschaftsministerium für das Verständnis für die Anliegen der Branche bei der Formulierung der neuen Verordnung“, sagt Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Standardinformationen für jenen Kunden im Erstgespräch
Was ist neu? Alle Kreditvermittler – also Personal- und Hypothekarkreditvermittler –müssen
vor Ausübung jeder Kreditvermittlungstätigkeit den Kunden im Erstgespräch sogenannte „Standardinformationen“ übergeben – kostenlos und auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger. Dazu gehören insbesondere Identität und Anschrift des Kreditvermittlers, GISA-Zahl, die Art der Kreditvermittlung, die Angabe, ob Beratungsdienstleistungen angeboten werden oder nicht, die Beschwerdemöglichkeit und Informationen über die Vergütung der Vermittlung.
Der Fachverband Finanzdienstleister hat bereits seit Februar alle Änderungen der neuen Regelung online veröffentlicht www.wko.at/finanzdienstleister/kreditvermittlung. Anlässlich der neuen Verordnung über die Standesregeln wurden der Artikel über die Kreditvermittlung sowie die Checklisten, Beispiele und Vordrucke für alle drei Tätigkeitsvarianten – „Gebunden“, „Ungebunden“, „Unabhängig“ – noch einmal aktualisiert.
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