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ÖVM: Meldepflicht bei Gebäudeversicherung wird oft übersehen

ÖVM: Meldepflicht bei Gebäudeversicherung wird oft übersehen

26. März 2025

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2 Min. Lesezeit

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Versicherungen

Beim Immobilienkauf geht die bestehende Gebäudeversicherung gesetzlich auf die Käufer:innen über. Der Österreichische Versicherungsmaklerring (ÖVM) weist darauf hin, dass eine Meldung an den Versicherer dennoch unverzüglich erfolgen muss, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 26.03.2025

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Beim Eigentumswechsel einer Immobilie wird häufig übersehen, dass die bestehende Gebäudeversicherung gemäß § 69 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) automatisch auf die neuen Eigentümer:innen übergeht. Für diesen Übergang ist keine ausdrückliche Willenserklärung erforderlich. Der Versicherungsschutz bleibt somit grundsätzlich bestehen.

Sowohl der Versicherer als auch der oder die Käufer:in haben nach § 70 VersVG das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats ab Eigentumsübertragung zu kündigen.

Gemäß § 71 VersVG sind Käufer:innen verpflichtet, den Eigentumswechsel unverzüglich an den Versicherer zu melden. Diese Information ist für den Versicherer notwendig, um eine Neubewertung des Risikos vorzunehmen. Erfolgt die Meldung nicht oder verspätet, kann das im Schadensfall zu einer Leistungsverweigerung führen – insbesondere dann, wenn die fehlende Risikobewertung nachweislich zur Ablehnung des Risikos geführt hätte.

Gerhard Veits, Vorstand des ÖVM und Vorsitzender der Österreichischen Versicherungsakademie (ÖVA):

"Es ist entscheidend, dass Immobilienkäufer:innen sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sind. Eine automatische Übertragung der Versicherung ist zwar praktisch, jedoch müssen Käufer:innen proaktiv handeln, um ihren Versicherungsschutz lückenlos sicherzustellen. Die rechtzeitige Meldung an den Versicherer kann im Schadensfall über finanzielle Risiken entscheiden."

Zusätzlich empfiehlt es sich laut ÖVM, die bestehende Polizze auf ihre Inhalte und etwaige Prämienrückstände zu prüfen sowie Angebote alternativer Versicherer zu vergleichen. Ein lückenloser und bedarfsgerechter Versicherungsschutz lässt sich nur durch aktive Auseinandersetzung mit dem bestehenden Vertrag gewährleisten.

Foto oben: Gerhard Veits, Vorstand des ÖVM und Vorsitzender der Österreichischen Versicherungsakademie (ÖVA)

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