Die VAV Versicherung hat ihren Kfz-Tarif überarbeitet. Änderungen gibt es unter anderem bei grober Fahrlässigkeit, dem Nutzerrabatt und der subsidiären Lenkerhaftpflicht.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 29.03.2019
Ab sofort ist grobe Fahrlässigkeit automatisch und prämienfrei in den Kasko-Selbstbehaltsvarianten eingeschlossen. Zudem gilt der Nutzerrabatt nun auch für Ehepartner oder Lebensgefährten, wenn sie nicht denselben Wohnsitz wie der Versicherungsnehmer haben.
Subsidiäre Lenkerhaftpflicht
Die subsidiäre Lenkerhaftpflicht ist nun prämienfrei eingeschlossen, sobald die Pauschalversicherungssumme auf mindestens zehn Mio. Euro erhöht wird. So haben Kunden bei einem verschuldeten Unfall mit einem fremden Pkw, Kombi oder Kraftrad innerhalb Europas subsidiär Anspruch auf das Ausmaß der Deckungssumme des aufrechten Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages.
GAP-Klausel geändert
Außerdem wurde die GAP-Klausel hinsichtlich kreditfinanzierter Fahrzeuge angepasst. Gegen eine Mehrprämie können Kunden nicht nur bei Leasing-, sondern auch bei Kreditverträge die Fahrzeug-Kaskoversicherung erweitern. Diese deckt im Fall eines Totalschadens nicht nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, sondern auch einen höheren Auflösungswert aus dem Leasing- oder Kreditvertrag ab.
Bonusprovision gilt weiterhin
Die Bonusprovision wird weiterhin beibehalten. Sie gilt für gut verlaufende Fahrzeuge, sogenannte TOPTYP-Modelle, wenn Anträge elektronisch über VAV PRO oder ein Vergleichsprogramm eingereicht werden. Acht der zehn meist zugelassenen Pkw gelten als solche Modelle.
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