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Zukünftige Verschlechterung des Gesundheitszustandes

Zukünftige Verschlechterung des Gesundheitszustandes

22. Mai 2024

|

1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob56/24x

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Dass bis zum Ablauf der Vier-Jahres-Frist für die Neubemessung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine weitere dauerhafte Gesundheitsverschlechterung eintreten wird, ist nach der Bedingungslage für die erstmalige Ermittlung der dauernden Invalidität nicht maßgeblich. Vielmehr ist nach der gegenständlichen Erstbemessung bei einer späteren Verschlechterung des Grades der dauernden Invalidität unter den Voraussetzungen des Art 7.5. AUVBP 2015 eine Neubemessung bis vier Jahre ab dem Unfalltag vorgesehen.

versdb 2024, 24
Unfallversicherung
7Ob56/24x

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